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Klageoption bei Unstimmigkeiten mit der Hundesteuerfestsetzung

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Wennigsen. Für alle Hundesteuerpflichtigen, bei denen sich die Berechnungsgrundlagen und der Steuerbetrag seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben, wird nun die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2025 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2024 veranlagten Höhe festgesetzt. Die Hundesteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2025 fällig..

Für Hundesteuerpflichtige, die von der Möglichkeit, die Hundesteuer in einem Jahresbetrag zu zahlen, Gebrauch gemacht haben, werden die Steuern für 2025 am 01. Juli des Jahres fällig.

Ändern sich die Berechnungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt. Durch die öffentliche Bekanntmachung durch die Gemeinde Wennigsen am 3. Januar, treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, durch Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, angefochten werden.