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Kinderschänder legt Berufung gegen Urteil ein

Wennigsen.

Wie das Amtsgericht Wennigsen auf Anfrage von con-nect.de mitgeteilt hat, hat Kai W. Berufung gegen das Urteil gegen ihn eingelegt.

Der Angeklagte Kai W. wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Richter Roland Bömer sagte am Verhandlungstag, dass aufgrund des Kindesmissbrauchs in sechs Fällen und dem Besitz von Kinderpornographie nicht die von der Verteidigung geforderte Bewährungsstrafe möglich war. Das Urteil war noch nichts rechtskräftig und Kai W. konnte die Berufung gegen das Urteil einreichen. Nun muss das Landgericht Hannover einen Termin zur Berufung festlegen. Noch steht der Termin allerdings nicht fest. Kai W. wird bis dahin weiter auf freiem Fuß bleiben. Es ist davon auszugehen, dass Kai W. mit der Berufung erreichen möchte, dass das Strafmaß zur Bewährung ausgesetzt wird.