Wennigsen. In seiner bisherigen Fassung untersagt der Bebauungsplan für das Baugebiet „Im Bergfelde“ (Bredenbeck) die Verwendung von festen und flüssigen Brennstoffen in Heizanlagen, Öfen, Kaminen und ähnlichen Verbrennungsanlagen zur Raumheizung und zur Warmwasserbereitung. Für Blockheizkraftwerke gilt dies nicht. Die Wennigser CDU beantragt nun eine Ausnahme für maximal einen Ofen pro Wohnung an besonders kalten Tagen.
Die Wennigser Grünen wollen hingegen abgesichert wissen, das die NLG als Grundstückskäuferin auch langfristig Sozialwohnungen bereitstellt. .
„Wenn es nicht der Dauerbeheizung dient, sondern nur zeitweise an Eistagen in einzelnen Räumen, wollen wir einen Ofen pro Wohneinheit zulassen“; erklärt die CDU-Ratsfraktion. Erwartungsgemäß würden viele Gebäude mit elektrischen Wärmepumpen beheizt. Um die Effizienz bei Spitzenlast zu fördern und das Stromnetz zu entlasten, soll die Brennholznutzung zeitlich und sachlich beschränkt zugelassen werden.
„Vielfach erfolgt bei Wärmepumpen an kalten Tagen eine elektrische Zusatzbeheizung. Der Strom wird dann häufig aus LNG-Erdgas erzeugt“, heißt es im CDU-Antrag, „Diese Stromerzeugung hat noch größere Klimaeffekte als die Kohleverstromung. Für einen aktiven Klimaschutz ist es daher zu Spitzenlastzeiten sinnvoll, ergänzend naturbelassenes Holz als regenerativen CO2-neutralen Brennstoff zuzulassen.“ Auch die Versorgungssicherheit steige mit dem Zulassen sekundärer Wärmequellen. Marktgängig seien derzeit Holzöfen mit modernen Abgasfiltern. Die Beschränkung auf Eistage mit einer Höchsttemperatur von unter 0° C (Dauerfrost) schütze angemessen vor schädlichen Luftverunreinigungen.
Die CDU erklärt weiter: „An der Station Hannover traten Eistage auf 2013 20, 2014 13, 2015 1, 2016 9, 2017 11, 2018 9, 2019 3, 2020 0, 2021 12, 2022 5 und 2023 bislang 1 nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes.“
Wennigsen hat lange in der Klima-AG und im Umwelt- und Klimaausschuss um Effizienz-Standards in Neubaugebieten gerungen und sich per Ratsbeschluss auf KfW 40 und die Verpflichtung zu Solarstromanlagen auf den Dächern geeinigt, erklären die Wennigser Grünen. „Ökologische Anforderungen, die Wennigsen in einem Grundsatzbeschluss festgelegt hat, sollen die Neubausiedlung klimaneutral machen. Doch im Städtebaulichen Vertrag zwischen Gemeinde und der Niedersächsischen Landentwicklungsgesellschaft mbH (NLG) werden diese für 40 Prozent aller Wohneinheiten, darunter alle Mehrgeschosswohnungen, nicht eindeutig vorgegeben“, kritisiert die Grüne Ratsfraktion. Auch die Festlegung für den Bau von Sozialwohnungen und generationsübergreifendes Wohnen wolle die NLG nur für zwei Jahre gelten lassen. Danach wäre sie an keine Vorgaben gebunden. „Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 9. Juli 2020 gibt es hier für die Grüne Ratsfraktion Nachbesserungsbedarf von der Verwaltung, auch wenn sich die Verhandlungen als schwierig erweisen.“
Die NLG als Grundstückskäuferin nutze ihre starke Position. Aber ohne Bebauungsplan, den nur die Kommune und der Rat festsetzen könne, nützte der NLG das Grundeigentum nichts, argumentieren die Grünen. „Die Politik ist aufgefordert, der Verwaltung und dem Bürgermeister den Rücken zu stärken, in dem sie sagt, dass sie den Vertrag und den B-Plan so nicht akzeptiert. Ohne B-Plan kein Baugebiet, das einzige Druckmittel, das Politik und Gemeinde haben.“
In der Ratssitzung am Donnerstag, 23. März um 18.30 Uhr, werden dem Baugebiet „Im Bergfelde“ gleich vier Tagesordnungspunkte zugewiesen. Die Sitzung kann online (www.wennigsen.de/livestream) verfolgt werden.