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Harter Lockdown ab Mittwoch

Bundeskanzlerin Angela Merkel. Foto: CDU/Laurence Chaperon

Region.

Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder an diesem Sonntag, 13. Dezember, beschlossen haben, wird es ab Mittwoch 16. Dezember in den harten Lockdown gehen.

Der Lockdown gilt bundesweit und soll bis zum 10. Januar 2021 gehen. Am 5. Januar soll über eine mögliche Verlängerung beraten werden. Der Lockdown gilt ab Mittwoch und nicht sofort, damit Schulen und Familien Zeit haben, sich auf das Szenario vorzubereiten, erklärte Michael Müller, Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz. „Corona ist außer Kontrolle“, erklärte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, „Daher müssen wir handeln, um nicht das Sorgenkind von Europa zu werden.“

- Der Einzelhandel wird während des Lockdowns geschlossen bleiben.

- Ausnahmen sind Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, KfZ- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufs und Großhandel.

- Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen.

- Private Treffen sind auf fünf Kontakte aus zwei Haushalten beschränkt. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahren.

- Zu Weihnachten, 24. bis 26. Dezember, gilt, dass Treffen mit vier über den eigenen Haushalt hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis und deren Kinder bis 14 Jahren erlaubt sind. Es darf sich nur der engste Familienkreis, bedeutet Ehegatten und sonstige Lebenspartner, sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren Haushaltsangehörige, treffen. In dieser Zusammenstellung dürfen es dann auch mehr als zwei Haushalte, oder fünf Personen sein.

- An Silvester und am Neujahrstag gilt ein An- und Versammlungsverbot auf publikumsträchtigen Plätzen, die von den Kommunen bestimmt werden. Das Trinken von Alkohol wird in der Öffentlichkeit vom 16. Dezember bis 10 Januar verboten werden. Ein Verkauf von Pyrotechnik ist verboten.

- Schulen sollen vom 16. Dezember bis 10. Januar 2021 geschlossen werden und der Präsenzunterricht wird ausgesetzt. Kinder sollen wann immer möglich zuhause bleiben. Es ist Distanzlernen vorgesehen.

- Kitas sollen ebenfalls ab Mittwoch geschlossen bleiben. Ausnahmen und eine Notbetreuung sind möglich und in einigen Bundesländern gelten solche Regeln bereits ab Montag.

- Gottesdienste sind möglich, wenn Abstände eingehalten werden, nicht gesungen wird und Masken getragen werden. Auch Anmeldungen werden nötig sein.

- Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste müssen besondere Schutzmaßnahmen treffen. Der Bund unterstützte diese mit medizinischen Schutzmasken und werde Corona-Schnelltests bezahlen.

Es soll weitere Überbrückungshilfen für Unternehmen geben, erklärte Finanzminister Olaf Scholz. Er rechnet mit Kosten von circa elf Milliarden Euro pro Monat.