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Fundtiere: Tierarztkosten könnten Streitfall werden

Wennigsen.

Zwischen dem Tierschutzverein Barsinghausen und der Wennigser Gemeindeverwaltung ist keine tiefe und innige Freundschaft ausgebrochen. Das beweist eine Mitteilung des Vereinsvorsitzenden Ernst Wildhagen. Der Darstellung widerspricht die Gemeindeverwaltung in Gestalt von Fachbereichsleiterin Ulrike Schubert teilweise.

Der Tierschutzverein behauptet, „bei den Wennigser Bürgerinnen und Bürgern herrschte in den letzten Monaten teilweise Unsicherheit, wie man mit Tierschutzfällen umgehen sollte.“ Diese Auffassung erschließt sich Ulrike Schubert so nicht: „Aus der Gemeindeverwaltung heraus konnten wir bisher keine Unsicherheit der Wennigser Bürger in Sachen Fundtiere feststellen.“

Wildhagen erklärt in seiner Mitteilung, dass „im Gegensatz zu Barsinghausen und Gehrden (…) die Gemeinde Wennigsen keinen Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein abgeschlossen (hat). In dem Vertrag wird unter anderem die Kostenübernahme geregelt, denn für Fundtiere sind die Städte und Gemeinden zuständig.“

Weiter erklärt Wildhagen für den Tierschutzverein: „Findet jemand in Wennigsen ein Tier, muss er das Fundbüro informieren. Außerhalb der Geschäftszeiten soll die Rettungsleitstelle angerufen werden. Bei tierärztlichen Notfällen kann das Tier in der Gemeinschaftspraxis König/Janssen abgegeben werden.“ Hier weist Schubert auf folgendes hin: „Zuerst ist das Fundbüro der Gemeinde unter Telefon 05103-700759 zu informieren, sollte dies nicht geöffnet sein, muss die Notrufleitstelle unter 112 angesprochen werden. Die Leitstelle veranlasst dann alles Weitere. Natürlich können die Finder von Fundtieren diese auch direkt zu einem Tierarzt bringen. Es ist aber bei dieser Vorgehensweise nicht sichergestellt, dass die Gemeinde Wennigsen auch die Kosten dafür trägt, sondern eventuell eben die Person, die das Tier ohne Anrufung des Fundbüros oder der Leitstelle und ohne darauf folgende Entscheidung der Gemeindeverwaltung auf eigene Entscheidung zum Tierarzt bringt.“

Wildhagen empfindet die Vorgehensweise als „ein sehr umständliches und verwirrendes Verfahren. Wir würden das gern einfacher regeln, aber im Moment gibt es noch keine Einigung mit der Gemeinde.“ Gespräche aber gäbe es schon, bestätigt Fachbereichsleiterin Ulrike Schubert: „Wir hatten mit dem Tierschutzverein Barsinghausen weitere Gespräche und sind ständig um einen Konsens in der Sache bemüht“.

Die Tierschützer hätten nach Auffassung ihres Vorsitzenden Bedenken, dass sich „keiner mehr für Fundtiere so richtig zuständig fühlt“. Das lässt Ulrike Schubert nicht gelten: „Die Unterstellung, wir kümmerten uns nicht um die Fundtiere, weisen wir ausdrücklich zurück. Es ging in den Gesprächen mit dem Tierschutzverein aus meiner Sicht nicht nur um das Geld, obwohl die Preissteigerungen erheblich sind. Im Jahr 2016 hatten wir Kosten von rund 2.700 Euro zu tragen. Hinzu kommt natürlich der personelle Einsatz. Der Tierschutzverein wollte für seine Dienste gerne 4.500 Euro jährlich pauschal sowie eine jährliche Steigerung um ein paar Hundert Euro haben.“

Unstrittig sind Tierschutzfälle bei tierquälerischen Handlungen oder nicht artgerechter Haltung. Dann ist der Tierschutzverein der erste Ansprechpartner. Auch wenn Tiere nicht mehr beim Besitzer bleiben können oder Tierarztkosten die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, kann der Barsinghäuser Verein angesprochen werden. Kontakt: Telefon 0700 01002216 oder Email info@tierschutzverein-barsinghausen.de.