Anzeige
Anzeige
Anzeige

Fundsachen im Sommer: Gemeinde Wennigsen informiert über abgegebene Gegenstände

Wennigsen. Wennigsen. Im Zeitraum von Juni bis September  sind zahlreiche Fundsachen bei der Gemeinde Wennigsen (Deister) eingegangen. Das Fundbüro gibt nun bekannt, welche Gegenstände als verloren gemeldet und abgegeben wurden. Besitzerinnen und Besitzer haben die Möglichkeit, ihre verlorenen Sachen gegen Nachweis zurückzuerhalten..

Zu den Fundsachen gehören unter anderem mehrere Fahrräder, darunter:

  • ein grünes/rotes Mountainbike der Marke „Mc Kenzie“
  • ein 28er Herrentrekkingrad „Victoria“ in Anthrazit
  • ein Kinderfahrrad in Gelb, Blau und Rot
  • ein weißes Mountainbike „Rochville“
  • ein schwarzes Trekkingrad „Clark Kent“

Neben den Fahrrädern wurden auch einige weitere Gegenstände abgegeben:

  • verschiedene Handys, darunter ein Samsung Galaxy mit schwarzer Hülle, ein silbergraues Huawei und ein schwarzes iPhone SE (2. Generation)
  • eine schwarze Puma-Sporttasche
  • ein Notrufknopf mit schwarzem Armband
  • ein Fahrradhelm „Fischer“ in Anthrazit
  • weitere Kuriositäten wie eine Schubkarre, ein Sack Zement, ein Karton einer Kettensäge sowie ein Kanister mit Benzin und Getränkeflaschen.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass Schlüssel nicht im Fundverzeichnis erfasst werden. Verliererinnen und Verlierer oder Empfangsberechtigte können ihre Rechte an den Gegenständen während der Dienststunden im Bürgerbüro (Team 1.5) der Gemeinde Wennigsen geltend machen. Auskünfte sind telefonisch unter der Nummer 05103/7007-40 erhältlich.

Wer Fundtiere vermisst, wird gebeten, sich an das Team 1.2 Ordnung zu wenden (Tel. 05103/7007-999, -680 oder -70). Sollte dort niemand erreichbar sein, stehen die Polizeistation in Wennigsen oder das Polizeikommissariat in Ronnenberg als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Sollte sich innerhalb dieser Frist kein Besitzer melden, geht die Fundsache in den Besitz des Finders über.

Wer etwas verloren hat, sollte sich also schnellstmöglich beim Fundbüro melden, um seine Gegenstände zurückzubekommen, bevor sie anderweitig vergeben werden.

 

 

 

4o