Wennigsen.
Die FDP Wennigsen hat in einem Fünf-Punkte-Plan ihre Position zum geplanten Windvorranggebiet Basinghausen, Gehrden, Wennigsen beschlossen. Zuvor hatte die Partei einen Fragenkatalog an die Verwaltung gerichtet. (CON berichtete).
Die Positionen sehen wie folgt aus:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, möglichst gemeinsam mit den anderen betroffenen Kommunen gegen die Windvorrangfläche zu klagen, notfalls aber auch allein.
2. Die Gründe wurden bereits in der Stellungnahme der Gemeinde zum RROP klar und deutlich benannt. Diese sind zwar von der Regionspolitik vom Tisch gewischt worden, sind aber deshalb nicht falsch.
3. Rechtsmittel sind genau für diesen Zweck gedacht: Man darf und muss sie nutzen, wenn man der Meinung ist, dass das Ergebnis der Abwägung für die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger falsch und über die Maßen belastend ist.
4. Wennigser Bürger dürfen kaum selbst klagen, allein deshalb muss die Gemeinde im Sinne des inneren Friedens die Klage führen. Wenn sie verloren werden sollte, kann zumindest niemand sagen, dass nicht alles versucht wurde.
5. Unabhängig davon und zeitlich parallel muss die Gemeinde gemeinsam mit den ebenfalls betroffenen Kommunen eine Flächennutzungsplanung erstellen, die dem Schutz der Bürger, der Natur und der Landschaft deutlicher Vorrang gibt.
In jedem Falle muss aber eine Höhenbegrenzung auf 100 Meter Gesamthöhe inklusive Flügel erreicht werden, um wenigstens Reste der besonders schützenswerten Landschaft, Flora und Fauna zu erhalten.
Falls Windkraftbetreiber das Windvorranggebiet mit einer Höhenbegrenzung als nicht mehr lukrativ ansehen, kann dies nicht als Verhinderungsplanung angesehen werden, sondern als eklatante Fehlplanung der Region. Es darf nicht auf dem Rücken der betroffenen Bürger abgeladen werden, wenn Regionspolitiker aus grundsätzlichen Erwägungen ungeeignete Flächen als Windvorrangflächen ausweisen, die sich dann nur mit Gigantomanie als halbwegs lukrativ rechnen lassen!