Wennigsen.
Zahlreiche Grundstücke in Wennigsen gehören der Klosterkammer Hannover. Sie werden im Rahmen des Erbbaurechts an Bauwillige verpachtet, die dort ein Gebäude errichten können, ohne anfänglich die Kosten für den Grundstückskauf aufbringen zu müssen. Allerdings fallen während der gesamten Vertragszeit - normalerweise zwischen 70 und 90 Jahren - Erbbauzinsen an, die in Abständen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden können. Zudem fällt das vom Erbbauberechtigten erstellte Gebäude nach Ablauf des Vertrags gegen eine entsprechende Entschädigung an den Grundstücksbesitzer - meistens wird jedoch eine Vertragsverlängerung vereinbart.
Auch die Gemeinde Wennigsen hat mehrere Grundstücke von der Klosterkammer angepachtet, so zum Beispiel das Gelände der Sophie-Scholl-Gesamtschule. Der Vertrag läuft bereits seit 1978 und wird im Jahre 2055 enden. Der bisherige Erbbauzins für das Gelände betrug rund 58.000 Euro jährlich, er wurde im letzten September von der Klosterkammer um etwas mehr als 8.000 Euro erhöht. "Diese Erhöhung ist im Erbbaurechtsvertrag festgelegt", so Kämmerer Michael Beermann.
Auch das Gebäude, in dem sich zur Zeit der Holtenser Kindergarten befindet, liegt auf einem Erbpacht-Grundstück: "Bei einem geplanten Umzug des Kindergartens müsste auch hier der langjährige und kostenintensive Erbbauvertrag bedacht werden."