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Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1. Februar, in der im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden wurde, dass die Untervermietung eines Fitnessstudios an Einzelpersonen oder deren Haushalte nicht gegen die Niedersächsische Corona-Verordnung verstößt, ist am 16. Februar rechtskräftig geworden.
Die Beteiligten haben innerhalb der Rechtsmittelfrist keine Beschwerde eingelegt.