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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Zulassung von Verkehrsverboten für Diesel-Kraftfahrzeuge grundsätzlich zugelassen. Die Wahrung der Verhältnismäßigkeit aber angemahnt.
Hintergrund war, dass für die Städte Düsseldorf und Stuttgart Urteile ergangen waren, nach denen auch ganzjährige Verkehrsverbot für alle Dieselfahrzeuge unter „Euro 6“ sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unter „Euro 3“ in Betracht zu ziehen waren.
Für Stuttgart hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass lediglich ein Verkehrsverbot für alle Dieselfahrzeuge unter „Euro 6“ sowie für alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren unter „Euro 3“ eine geeignete Luftreinhaltemaßnahme darstellen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse jedoch gewahrt bleiben. Daher wurde jetzt für Stuttgart eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten zugelassen. Zuerst dürfte diese nur für ältere Fahrzeuge (bis „Euro 4“) gelten. Euro-5-Fahrzeuge dürfen nicht vor dem 1. September 2019 – also vier Jahre nach Einführung der Abgasnorm „Euro 6“- verboten werden. Darüber hinaus bedarf es Ausnahmen für Handwerker und bestimmte Anwohnergruppen.
Für Düsseldorf hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass erst noch weitere Ermittlungen und Abwägungen zu erfolgen haben. Ergibt sich bei der weiteren Prüfung, dass sich Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge als die einzig geeigneten Maßnahmen darstellen, die Luftverunreinigung zu bekämpfen, sind diese Verbote aber zulässig – in einer mehrphasigen Anwendung wie in Stuttgart.
Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht schon jetzt die Beschilderung sowohl zonaler als auch streckenbezogener Verkehrsverbote für Diesel-Kraftfahrzeuge. Der Vollzug solcher Verbote ist zwar gegenüber einer „Plakettenregelung“ deutlich erschwert. Dies führt allerdings nicht zur Rechtswidrigkeit der Regelung. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgesetzes „7 C 26.16“ vom 27. Februar 2018.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies Gespräche mit den Kommunen in Niedersachsen angekündigt: „Wir in Niedersachsen wollen ohne Fahrverbote auskommen. Deshalb werde ich mich bereits am 19. März mit den Vertreterinnen und Vertretern der von Fahrverboten betroffenen Kommunen über alternative Möglichkeiten austauschen", sagte Lies in Hannover.
Minister Lies zeigte sich zuversichtlich, dass Niedersachsen ohne Fahrverbote auskommen kann: „Die Stickstoffdioxidbelastung ist in Niedersachsens Städten 2017 bereits zurück gegangen. Dieser Trend wird sich allein aufgrund der zu erwartenden Pkw-Flottenerneuerung, sowie laufender Software-Updates fortsetzen. Hardware-Nachrüstungen würden diesen Effekt verstärken, ebenso wie ein konsequenter Ausbau des ÖPNV, sowie nachhaltige und umweltschonende Antriebe und intelligente Verkehrslenkungen. Fahrverbote greifen zu kurz und treffen die Falschen. Wir brauchen eine Verkehrswende. Unsere Aufgabe wird es jetzt sein, die betroffenen Städte bei der Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte, sowie der Entwicklung von Luftreinhalteplänen noch mehr zu unterstützen."