Wennigsen. Private Haushalte in Mietwohnungen und Eigentumswohnungen genießen noch bis zum 31. März Priorität in der Antragstellung von Steckersolaranlagen..
Mit Steckersolaranlagen kann unkompliziert und möglichst unbürokratisch ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden. Auf Initiative der GRÜNEN bezuschusst die Gemeinde Wennigsen die Beschaffung von Steckersolaranlagen.
Die Fraktionsprecher Angelika Schwarzer-Riemer und Axel Lambrecht erläutern die Initiative: „Wir versprechen uns von dem Zuschuss eine Steigerung der Attraktivität der Erzeugung von Strom aus Solarenergie für private Haushalte in der Gemeinde Wennigsen. Nutzen Sie die Möglichkeit und werden Sie ihr eigener Stromerzeuger“.
Ab 1. Januar hat der Rat der Gemeinde Wennigsen eine überarbeitete Richtlinie zur Förderung von Steckersolaranlagen (Balkonkraftwerke) verabschiedet. Das Besondere: Bis zum 31. März profitieren vor allem Antragsteller*innen, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Wennigsen haben und zur Miete in einer Wohnung oder in ihrer Eigentumswohnung
(ausgeschlossen sind die Wohnformen: Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus) leben mit einer Förderung von 100 Euro. Weiterhin kann ein Umbaukostenzuschuss in Höhe von max. 300 Euro beantragt werden.
Ab dem 01. April bis einschließlich 31. Dezember können dann alle Wennigser Bürger unbürokratisch den Anlagenzuschuss beantragen.
Ansprechpartner ist der Klimamanager der Gemeinde Wennigsen.
j.krebs@wennigsen.de; Tel. 05103/ 7007 - 975