Springe/Region.
Am Montag verhandelte das Verwaltungsgericht über die Frage, ob ein Kind aus Springe einen Kita Platz in Hannover belegen kann. Doch zu einem Urteil kam es nicht, dass Verfahren wurde eingestellt, zur Freude der Eltern und des Kindes.
Die Eltern aus Springe, beide berufstätig in Hannover, bekamen keinen Betreuungsplatz in Springe. Wegen ihrer beruflichen Tätigkeit in Hannover entschieden sie sich dazu auch dort einen Platz zu suchen. Bei einem kirchlichen Träger wurden sie fündig und schlossen auch einen Betreuungsvertrag für den Platz in der ganztags Betreuung ab. Die Stadt Springe hat sich grundsätzlich dazu bereit erklärt, an den Träger der Einrichtung einen Betriebskostenzuschuss für die Inanspruchnahme des Platzes zu zahlen. Die Stadt Springe machte dies aber abhängig von einer Zustimmung der Landeshauptstadt. Diese Zustimmung wollte die Landeshauptstadt aber nicht geben und den Platz für ein, nicht konkret feststehendes, Kind aus Hannover freihalten.
Die Eltern verlangten nun von der Region Hannover als örtlich zuständigem Jugendhilfeträger, dem Kind den Zugang zu dem Betreuungsplatz in Hannover zu verschaffen, da dieser Platz belegbar sei und seine bedarfsgerechte Betreuung ermögliche.
Am Montag trafen die Parteien sich vor Gericht, doch zu einem Urteil kam es nicht. Das Verfahren wurde eingestellt, da die Landeshauptstadt den Eltern doch die Zustimmung für den Platz gab. Die beklagte Region Hannover folgte der Zustimmung und gab den Eltern den Platz. Da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt und es kein Urteil gibt, können sich andere Eltern nicht darauf berufen, wenn sie ebenfalls versuchen einen Betreuungsplatz außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde suchen.