Wennigsen.
Der Antrag der Klosterkammer auf Fällung einer rund 20 Meter hohen Andentanne auf einem Erbpachtgrundstück an der Hirtenstraße 37 (CON berichtete) wurde gestern Abend im Ortsrat Wennigsen abgelehnt. Begründung: "Die Andentanne befindet sich am Rande des Grundstückes und steht einer geplanten Bebauung eventuell nicht im Wege. Als öffentlich-rechtliche Gesellschaft benötigt die Klosterkammer für die Fällung die Genehmigung der Gemeinde, der künftige Erbbauberechtigte dagegen als Privatperson nicht. Also ist es besser abzuwarten, wie sich der künftige Erbbauberechtigte entscheidet", so die einhellige Meinung der Ratsmitglieder.