Wennigsen.
Nach dem Ablauf der Amtszeit der derzeit amtierenden Schiedsfrau, ist es erforderlich, das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wennigsen (Deister) öffentlich auszuschreiben.
Für das Schiedsamt können sich Bürger, die mindestens 30 Jahre alt sind und Interesse an einer solchen Aufgabe haben, bewerben. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und ist ehrenamtlich. Die Bewerber für das Amt der Schiedsperson müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Bewerbungen für dieses Amt können nur von Personen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, erfolgen.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht u.a. darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Dabei geht es um die Schlichtung beispielsweise von Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch bei leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Wer in der Gemeinde Wennigsen (Deister) wohnt und Interesse an dem Aufgabengebiet hat, sollte sich schriftlich bis zum 20. Januar bei der Gemeinde Wennigsen (Deister), Team 1.2 Ordnung, Hauptstraße 1-2, 30974 Wennigsen (Deister), bewerben.