Region. Die Region Hannover als zuständige Behörde hat am Donnerstag eine Allgemeinverfügung erlassen, in der das zurückgehende Infektionsgeschehen festgestellt wurde und in Folge dessen einige Zutrittsbeschränkungen mit Wirkung zum heutigen Samstag aufgehoben wurden. Im Wesentlichen entfällt die 3G-Regel bei Restaurantbesuchen, Hotelübernachtungen, Friseuren und Kosmetikern sowie bei größeren privaten Feiern ab 25 Personen, das heißt die Vorlage eines negativen Corona-Tests ist hier nicht mehr Pflicht. .
Veranstalter und Betreiber können jedoch weiterhin an der 3G-Regel oder 2G-Regel festhalten. Regionspräsident Hauke Jagau bittet dazu in einem aktuellen Video Unternehmen und Gastronomie, 3G freiwillig beizubehalten. Bei 2G entfallen Mindestabstand und Maskenpflicht. Bei Diskotheken gibt es keine Erleichterungen: hier bleibt es bei der Testpflicht (3G-Regel).
Masken
- Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (in der Regel medizinische Maske) in Geschäften, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Restaurants/Kinos/Theatern/Clubs/Bars (außer am Platz) und sonstigen öffentlich zugänglichen Innenbereichen, auf Messen und Spezialmärkten sowie bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseure und Arztpraxen.
- In einem Schulgebäude hat jede Person während des Schulbetriebs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ab 14 Jahre als medizinische Maske. Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse können die Maske ablegen, wenn sie ihren Sitzplatz eingenommen haben.
- Von der Maskenpflicht ausgenommen sind weiterhin Kinder bis einschließlich 5 Jahre sowie per ärztlichem Attest befreite Personen. Bei Kindern ab sechs bis einschließlich 14 Jahre reicht eine Alltagsmaske.
3G-Regel
- Zutritt oder Inanspruchnahme von Leistungen ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
- Die Testpflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und Erwachsene mit Kontra-Indikation.
2G statt 3G
- Beschränken Veranstalter oder Betreiber den Zutritt auf Genesene und Geimpfte (2G), entfallen Abstands- und Maskenpflicht.
Einreise
- Für Einreisende aus dem Ausland gilt ab 12 Jahren die 3G-Regel – unabhängig vom Verkehrsmittel.
Treffen und private Feiern
- Es gibt keine Beschränkung bei der Personenzahl oder der Haushalte.
- Kommen mehr als 25 Personen zusammen, müssen die Kontaktdaten erhoben werden.
- Kommen mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen ohne 3G-Nachweis zusammen, gilt Maskenpflicht.
Gastronomie inkl. Bars
- Außer am Sitzplatz muss eine Maske getragen werden. Der Test ist nicht mehr Pflicht, es sei denn die Betreiber bleiben bei der 3G-Regel.
Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars
- Es gilt weiter die 3G-Regel, außer am Sitzplatz muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Einkaufen
- Der Handel ist geöffnet, in Geschäften, auf Messen und Spezialmärkten ist eine Maske zu tragen.
Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen
- Es ist eine medizinische Masken zu tragen. Der Test ist nicht mehr Pflicht, es sei denn die Betreiber bleiben bei der 3G-Regel.
Kultur/Freizeit
- Theater, Konzerthäuser, Kinos sind geöffnet, es Maskenpflicht bis zum Sitzplatz. Der Test ist nicht mehr Pflicht, es sei denn die Betreiber bleiben bei der 3G-Regel.
- Zoos, Tierparks, Botanische Gärten sind geöffnet, für Innenangebote gilt Maskenpflicht. Der Test ist nicht mehr Pflicht, es sei denn die Betreiber bleiben bei der 3G-Regel.
- Museen, Galerien und Ausstellungen sind geöffnet, für Innenangebote gilt die Maskenpflicht. Der Test ist nicht mehr Pflicht, es sei denn die Betreiber bleiben bei der 3G-Regel.
- Bei Veranstaltungen und Treffen von mehr als 1.000 Personen gilt generell die 3G-Regel.
Sport/Schwimmen
- Sportanlagen sind geöffnet. Es gibt keine Beschränkungen mehr, es sei denn die Betreiber bleiben bei der 3G-Regel.
- Saunen, Thermen, Hallen- und Spaßbäder sind mit Hygienekonzept geöffnet. Es gibt keine Beschränkungen mehr, es sei denn die Betreiber bleiben bei der 3G-Regel.
Schulen
- Drei Tests pro Woche vorgeschrieben, in der Woche nach den Herbstferien tägliche Tests. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte.
- In allen Schulformen im Gebäude und auch während des Unterrichts muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, ab 14 Jahre als medizinische Maske. Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse können die Maske am Sitzplatz abnehmen.
Tourismus
- Der Test bei Übernachtungen in Hotels o.ä. ist nicht mehr Pflicht, es sei denn die Betreiber bleiben bei der 3G-Regel.
- Bei touristischen Aktivitäten wie Bus-, Schiff- oder Seilbahnfahrt ist der Test ist nicht mehr Pflicht, es sei denn die Betreiber bleiben bei der 3G-Regel.
Hinweis: Veranstalter haben Hausrecht und können abweichend von der Corona-Verordnung weitere Zugangsvoraussetzungen einfordern. So gilt beispielsweise bei Konzerten von Hannover Concerts seit dem 8. Oktober generell die 2G-Regel.