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Zweite Kastrationsaktion 2024 für Straßenkatzen ist gestartet

Symbolbild. Quelle: Pixabay.

Hannover. Wie bereits angekündigt, ermöglicht das Land Niedersachsen in einem zweiten Zeitraum, freilebende Hauskatzen kostenlos kastrieren zu lassen. Start der zweiten Katzenkastrationsaktion war Montag, 4. November. Für den zweiten Katzenkastrationszeitraum stellt das Land Niedersachsen einen weiteren Betrag von 200.000 Euro zur Verfügung..

Auch diese Aktion wird unter der Federführung des „Deutschen Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.“ sowie der Unterstützung der Tierschutzorganisationen und praktizierenden Tierärzte durchgeführt. Nach der erfolgreichen ersten Kastrationsaktion in diesem Jahr, in der über 2.000 freilebende Hauskatzen kastriert werden konnten, hofft die Landesbeauftragte für den Tierschutz in Niedersachsen, Dr. Julia Pfeiffer-Schlichting, auf einen ähnlichen Erfolg des zweiten Aktionszeitraums.

An der Aktion teilnehmen können Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtliche Betreuer*innen von kontrollierten Futterstellen.

Durch die Aktion wird die unkontrollierte Vermehrung freilebender Hauskatzen und damit einhergehend viel Leid und Elend dieser unversorgten Katzen verhindert. „Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch Katzen aus Privathaushalten nicht unkastriert ins Freie gelangen“, so Pfeiffer-Schlichting, „private Katzenhalter*innen sollten daher ihre Katzen kastrieren lassen, bevor sie diesen Freigang gewähren“. Dadurch kann verhindert werden, dass die hohe Anzahl der oft unversorgt freilebenden Katzen durch nicht kastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten aufrechterhalten wird. Somit tragen auch private Katzenhalter maßgeblich zum Tierschutz bei, wenn sie ihre Freigängerkatze vor dem Ausflug nach draußen kastrieren lassen.

Auch für die zweite Aktion gelten folgende Rahmenbedingungen:

Kostenlos kastriert werden können freilebende Hauskatzen ab dem Alter von vier Monaten. Vor der Einfangaktion sollten sich die Teilnehmenden bei den umliegenden Tierarztpraxen erkundigen, ob diese an der Katzenkastrationsaktion teilnehmen.

Die eingefangenen Katzen sind bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde als Fundtiere zu melden. Termine für die Kastration werden von einer teilnehmenden Tierarztpraxis vergeben, die auch die weiteren Formalitäten erledigt. Zum Termin ist der Personalausweis der Überbringer*in bzw. bei teilnehmenden Tierschutzvereinen/Tierheimen die Erlaubnis nach
§ 11 Tierschutzgesetz sowie ein Nachweis der Gemeinnützigkeit vorzulegen. Die Überbringer*in der Katze unterschreibt, dass die Katze nicht aus einem Privathaushalt stammt und erklärt sich bereit, die Katze nach der erfolgten Kastration so lange zu versorgen, bis das Tier mit einer stetigen Nachversorgung an den Einfangort zurückgebracht werden kann.

Die Katze wird bei der Kastration in der Tierarztpraxis mit einem Mikrochip versehen und von der Praxis in einem Haustierregister als Fundtier der Gemeinde registriert, in der die Katze aufgefunden worden ist.

Auch zur zweiten Kastrationsaktion sind folgende Regularien einzuhalten:
Pro Tierarztpraxis können im jeweiligen Aktionszeitraum 40 Katzen kastriert werden. Die Katzen dürfen frühestens im Alter von 16 Wochen kastriert werden.

Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erhalten Interessierte in teilnehmenden Tierarztpraxen.

Tierärzte können sich während des Aktionszeitraumes ab 04. November im internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen, die die Katzenkastration dankenswerterweise flankierend unterstützt, über die Bedingungen der Teilnahme informieren und die entsprechenden Formulare nutzen: https://www.tknds.de. Rückfragen zur Aktion richten Sie bitte ausschließlich an: landestierschuzbeauftragte@ml.niedersachsen.de .

Hintergrund

Die unkontrollierte Vermehrung der freilebenden Katzenpopulationen, die auf sich alleine gestellt sind, führt zu großem Tierleid: Sie verwahrlosen, leiden an Hunger und sind von Krankheiten und Parasiten gezeichnet. Freilebende Hauskatzen – auch Streunerkatzen oder Straßenkatzen genannt – und deren Nachkommen in vielfacher Generation sind und bleiben Hauskatzen, die ausgesetzt oder zurückgelassen wurden oder entlaufen sind. In der Regel haben sie den Bezug zum Menschen verloren. Ohne menschliche Versorgung und Betreuung sterben diese Katzen jedoch an den Folgen der Mangelernährung oder aufgrund von Infektionskrankheiten meist schon als Jungtiere vor Erreichen des ersten Lebensjahres qualvoll.

Die Katzen leiden an Parasiten, wie z.B. Magen-Darm-Würmern, Toxoplasmen sowie Milben und Flöhen. Infektionskrankheiten, wie z. B. Katzenschnupfen, Katzenleukose und feline Anämie, können sich ungehemmt ausbreiten und führen unbehandelt zum Tod. Sie sind somit auch eine Gefahr für alle Hauskatzen aus Privathaushalten, die sich bei ihren Freigängen anstecken können.

Katzen bekommen in aller Regel zweimal im Jahr bis zu sieben Welpen. Durch die Kastration der geschlechtsreifen Kater und Katzen wird die Population der freilebenden Hauskatzen wirkungsvoll eingedämmt. Dies hat jedoch nur dann Erfolg, wenn auch private Katzenhalter Verantwortung zeigen und ihre geschlechtsreifen Katzen vor dem ersten Freigang kastrieren lassen, da diese dafür Sorge tragen, dass die hohe Population an Streunerkatzen aufrecht erhalten bleibt.


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