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Zur Einschulung: Finanzielle Unterstützung für Chancengleichheit

Christine Stein, stellvertretende Schulleiterin, (v.l.), Dezernentin Dr. Andrea Hanke und Felix Albrecht, Leiter des Teams Bildungs- und Teilhabeleistungen der Region Hannover mit den Kindern des „Räuber-Hauses“ der Grundschule Otfried-Preußler Schule. Quelle: Region Hannover.

Region. Bücher, das gemeinsame Mittagessen und Klassenausflüge sind teuer für Eltern. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt die Region Hannover Kinder und Jugendliche finanziell. Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen vom Sozialamt oder Bürgergeld beziehen, können über BuT finanzielle Förderungen beantragen. Wie das geht und was BuT genau ist, das erfahren Erstklässler und ihre Eltern jetzt wieder über die Postmappe, die das BuT-Team zum Start in das neue Schuljahr in den vergangenen Wochen an 200 Grund- und Förderschulen in der Region Hannover versandt hat..

Die BuT-Mappen enthalten Infomaterialien für Schüler und deren Eltern über Fördermöglichkeiten und Beratungsstellen, aber auch Broschüren aus dem Fachbereich Umwelt und der Politischen Bildung. „Mit dem BuT-Paket unterstützt die Region Hannover Familien dabei, die finanziellen Herausforderungen des Schulbeginns zu bewältigen und ihre Kinder bestmöglich zu fördern“, sagt Andrea Hanke, Dezernentin für Soziales, Teilhabe, Familie und Jugend. Schüler können beispielsweise kostenlos in der Schule Mittag essen, Kosten für Tagesausflüge und Klassenfahrten werden übernommen und auch eine Pauschale für Schulbedarf wird zum Beginn eines Schulhalbjahres ausgezahlt.

Kinder können außerdem Nachhilfe in Anspruch nehmen oder auf die Pauschale für die Freizeitaktivitäten wie Vereinsmitgliedschaften oder Zeltlager zurückgreifen. Alexandra Vanin, die Schulleiterin der Ottfried-Preußler-Grundschule weiß: „Das ist von großer Bedeutung, damit die Kinder auch am sozialen Leben teilhaben können und nicht aufgrund finanzieller Engpässe von Aktivitäten wie Schwimmunterricht, Musikschule oder dem gemeinsamen Kinobesuch mit Gleichaltrigen ausgeschlossen werden.“

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 18. Lebensjahr und im Falle des Schulbesuchs bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie Leistungen vom Jobcenter oder dem Sozialamt erhalten. Gleiches gilt, wenn die Familie Wohngeld oder den Kinderzuschlag von der Familienkasse bekommt. „Ein Antrag kann sich auch lohnen, wenn die Familie ein geringes Einkommen hat, ohne die genannten Sozialleistungen zu beziehen“, berichtet Felix Albrecht, Leiter des Teams Bildungs- und Teilhabeleistungen der Region Hannover. „Unser Servicebüro beantwortet gerne offene Fragen und berät beim Antrag.“

Informationen und Beratung zu den BuT-Leistungen erhalten Interessierte auf www.hannover.de/BuT oder über die BuT-Servicehotline unter Tel. 0511-61626364.


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