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Wohin mit den Schülern in der Bauphase?

Barsinghausen.

Der Rat der Stadt Barsinghausen hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2020 die Verwaltung beauftragt, für den Neubau der Wilhelm-Stedler-Schule (WSS) ein Vergabeverfahren für die Planungsleistungen einzuleiten. Die Verwaltung rechnet damit, die Aufträge für die Architektenleistungen sowie für die Planungsleistungen für Statik, technische Gebäudeausrüstung und Elektrotechnik im 2. Quartal 2021 vergeben zu können. Schon zum jetzigen Zeitpunkt ist es unabdingbar, die übergangsweise Unterbringung der Schüler sowie deren Lehrkräfte während der Bauphase zu prüfen und zu planen. Gleiches gilt für die Stadtbücherei. Die Planungen für die Übergangslösung müssen noch im Jahr 2021 erfolgen, um eine Umsetzung dieser Maßnahmen im Jahr 2022 noch vor Baubeginn der WSS sicherzustellen.

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Generell ist angedacht, einen Großteil der Klassen übergangsweise in die BBS zu verlegen, einige Klassen können am alten Standort der WSS im Ostflügel verbleiben.

Da der Neubau der WSS kompakter gestaltet werden soll und eher im westlichen Grundstücksbereich am MSA-Platz verankert wird, besteht die Möglichkeit, den Ostflügel für die Zeit der Bauarbeiten zu erhalten und zunächst nur den Westflügel sowie den Mitteltrakt zurückzubauen. Daher können einige Klassen im Bestandsgebäude des Ostflügels verbleiben, dieser erstreckt sich über einen großen Teil des Grundstücks von West nach Ost. Da allerdings die Versorgungsräume sowie die WC-Anlagen bereits im ersten Schritt mit zurückgebaut werden müssen, aber für den weiteren Betrieb des Ostflügels unbedingt erforderlich sind, ist hierfür ersatzweise eine Containeranlage zu errichten.

Die Verwaltung hatte zwei Varianten der Unterbringung im Blick:

Variante 1 sieht dabei die Sanierung des Altbaus der Bert-Brecht-Schule (BBS) in einer nachhaltig nutzbaren und barrierefreien Ausführung vor. Bei dem Altbau handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, das zunächst unabhängig vom Fortbestand der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen saniert und für eine langfristige Nutzung instandgesetzt werden soll. Da die Verwaltung die langfristige Nutzung dieses Baudenkmals als obligatorisch erachtet, empfiehlt sie eine umfassende Sanierung. Diese Variante sieht folglich also eine vollumfängliche Brandschutzsanierung mit Sicherstellung des vorgeschriebenen zweiten Flucht- und Rettungsweges über eine Innentreppe vor. Auch ein Aufzug soll zur barrierefreien Erschließung integriert werden. Darüber hinaus plant die Verwaltung den Austausch der Fenster, um der Fassade ihr ursprüngliches Erscheinungsbild zurückzugeben und so dem Denkmalschutz Rechnung zu tragen. Auch die Klassenräume sollen durch neue Boden- und Wandbeläge aufgewertet werden. Nach einer Entscheidung der Landesregierung hinsichtlich der Fortführung der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen und dem daraus resultierenden Verbleib der BBS am Standort Schulstraße wären nach Beendigung der Baumaßnahme WSS die sanierten Räumlichkeiten sofort für die BBS nutzbar - eine Investition also, die spätestens mit einer positiven Entscheidung über den Fortbestand sowieso vorzunehmen wäre, oder zumindest zu einem noch späteren Zeitpunkt, um dieses Baudenkmal nicht verfallen zu lassen.

Für den Fall, dass die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen in Niedersachsen nicht fortgeführt werden, sind weitere Nachnutzungen denkbar, beispielsweise in Form eines „sonderpädagogischen Zentrums“. Hier hätten „Springerkräfte“ ihren Arbeitsplatz, die mit den in diesen Räumlichkeiten gelagerten Arbeitsmaterialien die Regelschulen besuchen und dort mit den Schülern mit Förderbedarf arbeiten. Es ist des Weiteren davon auszugehen, dass auch durch weitere Baumaßnahmen für andere Schulen Interimslösungen benötigt werden, die hier ideale Bedingungen vorfinden würden. Auch eine Nutzung als Bürogebäude, sei es für die Verwaltung selbst oder einen anderen Nutzer, wäre denkbar und möglich.

Variante 2 sieht ebenfalls eine Sanierung des Altbaus der Bert-Brecht-Schule vor, jedoch nur in einer provisorischen Ausführung, die tatsächlich nur der übergangsweisen Unterbringung der WSS dient. Hier erfolgt die Sanierung ohne denkmalgerechte Fenstersanierung, ohne Aufzug und mit einer außenliegenden Stahltreppe als zweiten Fluchtweg.

Auch eine Containerlösung war denkbar. Allerdings bedarf es aufgrund der Anzahl der Schüler mindestens eine zweigeschossige Containeranlage. Sollen die Container auf dem Gelände der WSS stehen, würde sich auch der Parkplatz dort erheblich verkleinern.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Übergangslösung für die WSS während der Bauzeit eine Kombination aus der Nutzung des verbleibenden Bestandsgebäudes und der Sanierung des Altbaus der BBS sein muss, wobei die Verwaltung die vollständige Sanierung favorisiert.

Die Verwaltung plant ebenfalls eine geeignete Übergangslösung für die im Gebäude der WSS untergebrachte Stadtbücherei. Berücksichtigt werden muss hierbei vor allem die gute und barrierefreie Erreichbarkeit für die Bürger, angemessene Arbeitsbedingungen für das städtische Personal und ausreichend Platz, um die Medien im bekannten Umfang anbieten zu können.

Als erste Möglichkeit zieht die Verwaltung die Anmietung von Ladenflächen in der Innenstadt in Betracht. Derzeit sind entlang der Fußgängerzone mehrere leerstehende Ladenlokale zu finden.

Auch für die übergangsweise Beherbergung der Stadtbücherei sind mobile Containeranlagen möglich. Geeignete Aufstellflächen in unmittelbarer Umgebung sehr allerdings begrenzt, wenn auch aufgrund des deutlich geringeren Platzbedarfes jedoch eher realisierbar.

Die Verwaltung hat für die verschiedenen Lösungen die Kosten wie folgt ermittelt:

Die Kosten für die Unterbringung der Schüler würde bei Unterbringung im Ostflügel, Baukosten inkl. Container für Versorgung und WC auf 285.000 Euro geschätzt. Bei Unterbringung im Altbau der BBS mit nachhaltiger Sanierung (TGA, Brandschutz, Fassade, Barrierefreiheit, allg. Sanierung) werden Kosten von 830.000 Euro angesetzt.

Bei Unterbringung im Altbau der BBS mit „provisorischer“ Sanierung wird von Baukosten (TGA, Brandschutz, allg. Sanierung) von 410.000 Euro ausgegangen.

Der Vergleich von Mietpreis- und Kaufpreisangeboten für mobile Containeranlagen im Sommer 2020 hat gezeigt, dass sich der Kauf nach etwa vier Jahren Standzeit amortisiert hat.

Kaufkosten gesamte Schule bei 2.000 €/m² und ca. 1.600 m² benötigter Fläche 3.200.000 Euro.

Mietkosten gesamte Schule bei 47 €/m² im Monat und ca. 1.600 m² benötigter Fläche, Standzeit drei Jahre 2.707.200 Euro. Kaufkosten halbe Schule bei 2.000 €/m² und ca. 800 m² benötigter Fläche1.600.000 Euro.

Mietkosten halbe Schule bei 47 €/m² im Monat und ca. 800 m² benötigter Fläche, Standzeit 3 Jahre 1.353.600 Euro.

Die übergangsweise Unterbringung der Stadtbücherei in einem angemieteten Ladenlokal wäre ebenfalls günstiger als die Containerlösung. Ein Querschnitt, der derzeit zur Miete angebotenen Ladenlokale in der Barsinghäuser Innenstadt zeigt, dass hier mit ca. 10 €/m² inkl. Nebenkosten zu rechnen ist. Ausgehend von einer Fläche von ca. 250 m², beliefen sich die Mietkosten pro Jahr auf etwa 30.000 Euro. Bei einer Gesamtmietdauer von vier bis fünf Jahren, beliefen sich die für die Miete aufzubringenden Kosten auf etwa 120.000 bis 150.000 Euro.

Die Unterbringung der Stadtbibliothek in Containern würde 520.000 Euro kosten.

In der Barsinghäuser Ratssitzung (18. März) stimmte der Rat bei einer Enthaltung einstimmig dafür, dass die Verwaltung für die Schaffung von Übergangslösungen ein Architekturbüro beauftragt und auf Grundlage der Planungsergebnisse die Bauaufträge zur Umsetzung vergibt. Die übergangsweise Beschulung soll im Ostflügel der Bestandsschule sowie im zu sanierenden Altbau der Bert-Brecht-Schule (BBS) erfolgen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 850.000 Euro für die Komplettsanierung des Altbaus der BBS werden in den zweiten Nachtrag 2021 eingestellt. Außerdem wird die Verwaltung vom Rat beauftragt, Mietflächen zur Unterbringung der Stadtbücherei zu suchen und einen entsprechenden Mietvertrag über die Dauer von fünf Jahren abzuschließen.


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