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Windenergie - Wo soll gebaut werden?

Barsinghausen.

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) wurde vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg für unwirksam erklärt. Jetzt sind die Kommunen am Zug: Um einen Wildwuchs von Windrädern zu vermeiden, muss ein Flächennutzungsplan (F-Plan) aufgestellt werden. Durch diesen werden Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen, somit ist der Bau an anderer Stelle nicht mehr möglich. Aktuell besteht der F-Plan für die Fläche bei Ostermunzel. Diese wird jedoch aufgrund der harten und weichen Tabuzonen keinen Bestand haben. Bei harten Tabuzonen handelt es sich um gesetzlich nicht zur Verfügung stehende Flächen, beispielsweise in Wohngebieten. Weiche Tabuzonen sind Bereiche, über die der Rat zu entscheiden hat. Zusammen mit dem LandschaftsArchitekturbüro Georg von Luckwald wurden nun vier Flächen herausgearbeitet, die für Windvorranggebiete in Frage kommen.

Alle vier Varianten haben ihre Vor- und Nachteile und wurden heute im Rahmen einer Bürgerbeteiligung vorgestellt. Variante A liegt an der westlichen Stadtgrenze in der Nähe der Autobahn. Die drei vorgesehenen Flächen sind zusammen 138,91 Hektar groß. Bei diesen Bereichen wurde ein 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung, die 600 Meter Abstand zu Einzelhäusern im Außenbereich, der Hubschraubertiefflugkorridor mit einer Breite von 2.000 Metern und die Wasserschutzgebietzone beachtet. Zu kurz kommen jedoch das Landschaftsschutzgebiet Südaue, die Bereiche für Gastvögel und die Sichtachsen mit herausragender Bedeutung in der Region Hannover.
Variante B liegt in Mitten des Stadtgebietes, zwischen Barsinghausen, Großgoltern, Hohenbostel, Wichtringhausen und Landringhausen. Die zwei vorgesehenen Flächen sind circa 82,75 Meter groß. Auch hier besteht ein 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung, 600 Meter zu Einzelhäusern im Außenbereich, das Landschaftsschutzgebiet Südaue ist berücksichtigt sowie der Hubschraubertiefflugkorridor von 1.000 Metern und die Bereiche für Gastvögel. Allerdings fallen die Sichtachse mit herausragender Bedeutung sowie das Wasserschutzgebiet hinten über.
Variante C splittet sich in vier Flächen, die sich im nördlichen Bereich des Stadtgebietes bewegen. Fläche A liegt hinter der Stadtgrenze von Groß Munzel, Fläche B an der Stadtgrenze von Holtensen, Fläche C an der Stadtgrenze hinter Ostermunzel und Fläche D an der östlichen Grenze von Ostermunzel. Auch hier wurden die Bereiche für Gastvögel und das Wasserschutzgebiet nicht beachtet. Variante D ähnelt der Variante A, ist jedoch mit 122,44 Hektar kleiner und auf vier statt drei Bereiche aufgeteilt. Auch hier wurden das Landschaftsschutzgebiet, der Bereich für die Gastvögel und die Sichtachsen nicht berücksichtigt. Wie bei Variante A liegen drei der Flächen an der Grenze zur Autobahn. Die vierte Fläche liegt im nördlichen Bereich der Stadtgrenze.

Alle Varianten finden Sie auch in der Bildergalerie.

Den Aufstellungsbeschluss des F-Planes hat der Rat der Stadt Barsinghausen bereits im Jahr 2017 beschlossen. Bis April läuft noch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Ende des Jahres soll dann der Auslegungsbeschluss erfolgen. Danach kommt es zu einer zweiten öffentlichen Auslegung, bevor der Rat die Stellungnahmen prüft, den Feststellungbeschluss trifft und einen Genehmigungsantrag bei der Region Hannover einreicht. Dort muss die Schlussbekanntmachung nach der Plangenehmigung erfolgen, erst dann ist der F-Plan wirksam und die Windenergie ist in Barsinghausen steuerbar. Ein Zeitrahmen ist bisher nicht einschätzbar.


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