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Wilde Müllkippen – Was ist zu tun?

Archivbild

Barsinghausen.

Immer wieder kommt es zu wilden Müllkippen in und außerhalb des Stadtgebietes. Doch wie sollten Bürger sich verhalten, wenn illegal abgeladener Müll gefunden wird?

Die Stadtverwaltung bittet darum, dass ihr die Bürger illegale Müllentsorgungen umgehend mitteilt, damit die Mitarbeiter alles zur strafrechtlichen Anzeige bringen können. Die zügige Meldung illegaler Entsorgung ist auch deshalb wichtig, um den Unrat so schnell wie möglich zu entfernen. Bei Ablagerungen außerhalb der Ortschaft wird die Angelegenheit umgehend an den Zweckverband AHA weitergeleitet, im Falle der Zuständigkeit der Stadt werden die Mitarbeiter des Baubetriebshofes über die Angelegenheit informiert. Die Zuständigkeit für die Entsorgung des illegalen Mülls richtet sich danach, wo der Unrat abgeladen worden ist: Außerorts ist die AHA zuständig, innerorts ist es entweder die Stadt oder es sind die Bürger. Es kommt dabei darauf an, ob die Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung verpflichtet sind. Besteht eine solche Pflicht, müssen die Anwohner auch den illegal entsorgten Müll entfernen. Wenn die Bürger nicht zur Straßenreinigung verpflichtet sind, ist die Stadt für die Entsorgung zuständig.

Die Kosten für die Stadtverwaltung sind in der Vergangenheit gegen null gegangen. Gesprächen mit dem Zweckverband AHA zufolge stellt sich das Problem außerhalb der Ortschaften jedoch anders dar, denn dort komme es immer wieder dazu, dass Unrat abgeladen wird. AHA hat auf Anfrage keine Kosten genannt, die dem Unternehmen aufgrund von wilden Müllkippen entstehen.


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