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Weihnachtshochwasser – Anträge für Zuwendungen zur Beseitigung von Schäden können gestellt werden

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Hannover. Am 1. Juli wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beseitigung der vom „Weihnachtshochwasser“ 2023/2024 verursachten Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in Niedersachsen veröffentlicht..

Das sog. Weihnachtshochwasser 2023/2024 hat zum Teil schwere Schäden auch in Bereichen der öffentlichen Infrastruktur verursacht. Vom Hochwasser betroffene Kommunen, Verbände und Vereine erhalten nunmehr über die Homepage der NBank als Bewilligungsstelle weitere Informationen. Im Rahmen des Nachtragshaushaltes hat die Niedersächsische Landesregierung insgesamt rund 111 Mio. Euro zur Beseitigung von Schäden und für Investitionsmaßnahmen in den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt. Für die Schadensbeseitigung an der öffentlichen Infrastruktur sind zunächst 18 Mio. Euro eingeplant. Das Land unterstützt grundsätzlich mit bis zu 80 % - bei finanzschwachen Kommunen können es sogar bis zu 95 % sein.

Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, führt hierzu aus: „Mit der nun veröffentlichten Richtlinie unterstützen wir die Kommunen, Vereine und Verbände, die durch das Hochwasser zum Teil schwere Schäden an der öffentlichen Infrastruktur zu verzeichnen hatten. In Zeiten des Klimawandels und zunehmender Hochwasserereignisse ist insbesondere die Wiederherstellung der Hochwasseranlagen der Kommunen und Bodenverbände wesentlich, um zukünftige Herausforderungen zu meistern. Für die Bevölkerung vor Ort spielt daneben insbesondere die soziale Infrastruktur wie beispielsweise in Form von Kindertagesstätten oder Sportplätzen eine besondere Rolle für das alltägliche Leben und Miteinander.“

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer ergänzt: „Die vom Hochwasser geschädigten Deich- und Unterhaltungsverbände erhalten hiermit eine wesentliche Unterstützung zur Stärkung und Wiederherstellung des so wichtigen Hochwasserschutzes. Besonders freut mich, dass auch die hochwasserbedingten erhöhten Energiekosten durch Schöpfwerkspumpen und Trocknungsgeräte in der Richtlinie berücksichtigt werden und somit ebenfalls ausgeglichen werden können.“  

Anträge können bis zum 31.10.2024 bei der NBank gestellt werden.


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