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Wegfall des Kinderreisepasses und Erhöhung der Grundgebühr für Reisepässe

Gehrden. Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 vollständig entfällt.

Ab diesem Termin ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch bereits ausgestellte Kinderreisepässe können dann nicht mehr verlängert werden..

Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe, behalten jedoch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Alternativ zum bisherigen Kinderreisepass stehen ab 01. Januar folgende Dokumente zur Verfügung:
 Personalausweis (Kosten: 22,80 €, Gültigkeit 6 Jahre)
 Vorläufiger Personalausweis (Kosten: 10,00 €, Gültigkeit 3 Monate)
 Reisepass (Kosten: 37,50 €, Gültigkeit 6 Jahre)
 Vorläufiger Reisepass (Kosten: 26,00 €, Gültigkeit 1 Jahr)
 Express-Reisepass (Kosten: 69,50 €, Gültigkeit 6 Jahre)
Zur Beantragung ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen, das zum Erscheinungsbildes des Kindes passt. Zudem müssen alle Sorgeberechtigten der Ausstellung des Dokuments zustimmen. Zu beachten sind die entsprechenden Vorlaufzeiten, die für die Herstellung dieser Dokumente erforderlich sind.
Ein Personalausweis ist in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen verfügbar. Ein Reisepass hat derzeit eine Lieferzeit von etwa 4 bis 6 Wochen.
Die vorläufigen Dokumente werden im Bürgerbüro der Stadt Gehrden ausgestellt und können direkt mitgenommen werden.
Erhöhung der Grundgebühr für Reisepässe
Zum 01. Januar steigt die Grundgebühr für einen biometrischen Reisepass für Antragstellende ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) auf 70 Euro.
Die Gebühr für den biometrischen Reisepass bei Antragstellende unter 24 Jahren bleibt davon unberührt. Die Gebühr beträgt hierfür weiterhin 37,50 Euro und der Reisepass ist sechs Jahre gültig.


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