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Was wiegt schwerer: Letzter Wille, oder Schulerweiterung?

Wennigsen. In Wennigsen gibt es Ärger um die Nutzung des „Knölke Hauses“. Die Liegenschaft an der Argestorfer Straße 6 ist laut Testamentsvollstreckerin im Sinne des Verstorbenen verkauft worden, damit am Standort barrierefreie Wohnungen für Senioren entstehen können. Nun macht die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch, um die dringend benötigte Erweiterung der angrenzenden Grundschule zu ermöglichen. .

„In meiner Eigenschaft als Testamentsvollstreckerin nach dem im Januar 2020 verstorbenen langjährigen Wennigser Bürger Hermann Knölke und als Testamentsvollstreckerin nach der im April diesen Jahres verstorbenen Frau Doris Knölke (Nichte und Alleinerbin des Herrn Hermann Knölke) habe ich die Liegenschaft Argestorfer Straße 6 nach Rücksprache mit den Erben und im Sinne der Verstorbenen verkauft, und zwar an einen Jungunternehmer, dessen Familie ebenfalls seit vielen Jahren in Wennigsen wohnt“, erklärt Testamentsvollstreckerin Kirsten Deppe.

Die verstorbenen Eigentümer und auch die Erben hätten sie angewiesen, den Grundbesitz an einen Käufer zu veräußern, der auf dem Grundstück ein barrierefreies Mehrfamilienhaus errichtet, um insbesondere älteren Bürgern Wennigsens die Möglichkeit zu bieten, bezahlbaren Wohnraum im Ortskern Wennigsens anmieten zu können. Genau dazu habe sich der Käufer auch verpflichtet, sodass am 18. Oktober 2021 der notarielle Kaufvertrag geschlossen wurde. „Im Vorfeld hatte ich in einem Gespräch mit dem damaligen Bürgermeister Christoph Meinecke die Wünsche und Vorstellungen der Verstorbenen erläutert, nachdem mir Herr Meinecke mitgeteilt hatte, dass die Gemeinde Wennigsen das Grundstück erwerben möchte, um die Grundschule Wennigsen zu erweitern, und zwar mit einem Anbau, in dem eine dringend benötigte Mensa für die Grundschulkinder entstehen soll. Ich habe darauf hingewiesen, dass Herr Knölke sich mit den zahlreichen Geldvermächtnissen für die Vereine und Institutionen der Gemeinde Wennigsen, die auch und insbesondere den Kindern zugutegekommen sind, als sehr großzügig erwiesen habe und es doch nun an der Zeit wäre, an die Senioren zu denken, so wie es der Wunsch der Verstorbenen gewesen sei“, bedauert Deppe die Entwicklung. Laut Testamentsvollstreckerin hat die Gemeindeverwaltung dann den bestehenden Bebauungsplan geändert, und zwar dahingehend, dass das Grundstück nur noch zum Zwecke der Erweiterung der Grundschule benutzt werden darf. „Damit ist das Grundstück praktisch wertlos geworden, sowohl für die Erben als auch für den Käufer“, so Deppe.

„Die Grundschule Wennigsen braucht dringend diese Erweiterung“, erklärt Bürgermeister Ingo Klokemann die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts, „Wir brauchen das gesamte Gelände dafür. Für die Erweiterung der Schule gibt es keine andere Alternative. Für Seniorengerechte Wohnungen können im Stadtgebiet andere Standorte gefunden werden.“ Die Erweiterung der Schule und die aus diesem Grund vorgenommene Änderung des Bebauungsplans sei politischer Wille. „Wir zahlen den gleichen Preis, den auch der andere Käufer gezahlt hätte“, so Klokemann weiter. Er respektiere die großzügigen Spenden von Herrn Knölke an Einrichtungen für Kinder, sagte der Bürgermeister, doch auch die Schulerweiterung komme den Kindern in Wennigsen zugute.

Deppe bedauert hingegen, dass es keinen Kompromiss für die Gemeinde gibt und so der letzte Wille von Herrn Knölke übergangen werde. Bürgermeister Ingo Klokemann sagte gegenüber con-nect.de, dass er für ein Gespräch mit Erben und Testamentsvollstreckerin bereit sei. Jedoch werde für die Erweiterung der Schule das gesamte Grundstück benötigt und nicht nur ein Teilstück, wie es der vorherige Käufer angeboten hatte. „Es ist nun Mal die einzige Möglichkeit zur Erweiterung der Schule vor Ort“, so der Bürgermeister abschließend.


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