Anzeige
Anzeige
Anzeige

Wahlhelfer: FDP will Bürger und Parteien verpflichtet sehen

Wennigsen. In die Problematik fehlender Wahlhelfer hat sich am Wochenende auch die FDP in Wennigsen eingemischt und gleich zwei Vorschläge unterbreitet. Die Verwaltung solle nach Zufallsprinzip Bürger verpflichten - und auch die Parteien in die Pflicht nehmen..

Eine erneute Schließung der gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen aus organisatorischen Gründen müsse verhindert werden, appelliert die FDP: „Gemäß Kommunalwahlgesetz ist jede wahlberechtigte Person des Wahlgebiets zur Übernahme eines solchen Wahlehrenamtes verpflichtet. Wenn sich aufgrund der Aufrufe der Gemeinde nicht genug Bürger als Wahlhelfer melden, besteht und bestand die Möglichkeit, nach dem Zufallsprinzip eine Reihe von Wahlberechtigten anzuschreiben und ihnen dieses Ehrenamt anzutragen", schlägt FDP-Fraktionschef Hans-Jürgen Herr vor. "Ich bin davon überzeugt, dass sich nicht jeder aus triftigen Gründen dem verschließen kann und will."

Außerdem könne man auch die Parteien in Wennigsen heranziehen: "In früheren Zeiten wurden aktiv die Parteien gebeten, Vorschläge für die zu besetzenden Ehrenämter zu machen. Auch Vereine oder freiwillige Feuerwehren hätten gefragt werden können. Dies ist in diesem Jahr nach unserer Kenntnis nicht erfolgt, obwohl seit mehr als sechs  Monaten klar ist, dass wir gleich zwei Wahlen im September haben“, stellt Herr fest.

Seine Partei habe keinerlei Verständnis dafür, dass nun die Mitarbeiter der Kindertagesstätten dienstverpflichtet werden und somit am Ende erneut die Eltern und Kinder auf der Straße stünden. "Dass man außerdem erst gut drei Wochen vorher die beabsichtigte Schließung den Eltern mitteilt und diese Mitteilung mit dem Aufruf verbindet, sich selbst für ein Wahlehrenamt zur Verfügung zu stellen, um die zweite Schließung zu verhindern, könnten empfindliche oder böswillige Zeitgenossen auch als feine Form der Nötigung verstehen“, kritisiert Herr.

Die FDP Ratsfraktion fordert die Verwaltung auf, alles daran zu setzen, die Schließungen der gemeindlichen Kindertagesstätten zu vermeiden. Auch jetzt könnten durchaus noch Wahlberechtigte nach dem Zufallsprinzip angeschrieben werden und zur Übernahme der Ehrenämter als Wahlvorstände verpflichtet werden. "Nebeneffekt wäre übrigens, dass weniger Stunden von Mitarbeitern der Verwaltung ´abgebummelt´ werden müssten. Bei ständiger Überlastung der Verwaltung ein zusätzlicher Effekt", glaubt der Liberale.


Anzeige