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Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen

Ronnenberg, Hemmingen, Region.

Die Polizei weist nochmals auf die Einhaltung der Regeln der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 23. März 2020 hin.

Die Regeln besagen, dass Kontakte zu anderen Menschen, welche nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren sind. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf zwei Personen beschränkt. Dabei ist jedoch ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Personen einzuhalten. Von dieser Beschränkung sind Angehörige sowie Personen ausgenommen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Die Polizei ist neben den anderen Verwaltungsbehörden angehalten, diese getroffenen Regelungen zu überwachen, festgestellte Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. 


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