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Versammlung im Stadtgebiet: Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht wird verlängert

Barsinghausen. Die Barsinghäuser Stadtverwaltung hat die Regelungen zur Maskenpflicht bei Versammlungen über den 15. Januar hinaus verlängert. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist veröffentlicht worden. Mit den Regelungen sollen insbesondere die nicht angezeigten Versammlungen erfasst werden, da bei angezeigten Zusammenkünften eine entsprechende Ordnungsverfügung von der Stadt als zuständiger Versammlungsbehörde erlassen wird. Ein Ablaufdatum in der neuen Allgemeinverfügung ist nicht vorgesehen, die Bestimmungen richten sich nicht nur an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sondern auch an die Ordnerinnen und Ordner..

Im Hinblick auf die Versammlungen am vergangenen Monat hat der Krisenstab zahlreiche Missachtungen der Regelungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen zur Kenntnis nehmen müssen. „Die Kollegen der Polizei haben in den unterschiedlichen Gruppen diverse Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt und daraufhin Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet“, begründet Bürgermeister Henning Schünhof die Verlängerung der Maskenpflicht.

Darüber hinaus sei es noch unklar ob entsprechende Regelungen vom Land in die neue Corona-Verordnung aufgenommen werden. „Wir wollen damit für alle Eventualitäten gewappnet sein. In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass frühzeitige Planung mit eigenen Mitteln effektiver sind als das Abwarten und Vertrauen auf andere Instanzen“, macht Barsinghausens Verwaltungschef deutlich. „Um im Sprachgebrauch des Krisenstabes zu bleiben: Wir wollen damit vor die Lage kommen!“

In der vergangenen Woche hatte die Stadt Barsinghausen eine Allgemeinverfügung erlassen, der zufolge bei jeglichen Versammlungen im Stadtgebiet grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung mit dem Standard FFP2 oder KN95 getragen werden muss. „Lediglich Kinder und Personen mit medizinischen Indikationen sind von der Pflicht ausgenommen“, ergänzt Ordnungsamtsleiterin Julia Manegold. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssten bei den Versammlungen zudem einen ärztlichen Nachweis für entsprechende Ausnahmen dabeihaben.

Aus Sicht der Verwaltung sei diese Anordnung notwendig geworden, weil das Versammlungsgeschehen wiederholt gezeigt habe, dass die Mindestabstände von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht eingehalten werden. „Um dennoch das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, haben wir die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht erlassen“, so Julia Manegold weiter. Durch die Regelungen sollen auch die Kräfte von Polizei und Ordnungsamt vor einer Corona-Infektion bestmöglich geschützt werden.


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