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Verkehrsunfallstatistik des PK Springe

Springe, Pattensen.

Die Zahl der statistisch erfassten Verkehrsunfälle im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Springe (Stadt Springe/Stadt Pattensen) ist mit 887 VU im Jahr 2019 nahezu unverändert. Es erfolgte eine polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme mehr als im Vorjahr.

Im Jahr 2019 kamen bei 141 Verkehrsunfällen Personen im Straßenverkehr zu schaden. Dabei verunglückten insgesamt 172 Menschen. Drei Personen kamen zu Tode, 28 Personen wurden schwer und 141 leicht verletzt.

Die Zahl der Verkehrstoten auf unseren Straßen ist leicht zurückgegangen, die der Schwerverletzten und Leichtverletzten dagegen gestiegen. 237 Verkehrsunfälle fließen als sogenannte Unfallfluchten in die Statistik ein. Darüber hinaus wurden 129 Wildunfälle polizeilich aufgenommen.  

Die Polizei Springe wird weiterhin einen Schwerpunkt bei der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit setzen und durch gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und Zielgruppen- und Schwerpunktorientierte Präventionsarbeit einen möglichst positiven Einfluss auf die Verkehrsunfallentwicklung und ihre Folgen nehmen. 

Das Verkehrsunfallgeschehen im Detail 

Die 887 statistisch erfassten Verkehrsunfälle verteilen sich mit 643 und 244 Verkehrsunfällen auf die Städte Springe (643) und Pattensen (244). 541 Verkehrsunfälle ereigneten sich innerhalb geschlossener Ortschaften

Baumunfälle

Es ereigneten sich 18 sogenannte Baumunfälle, das sind Verkehrsunfälle auf Streckenabschnitten mit Baumbeständen, besonders außerhalb der geschlossenen Ortschaften. Hier kamen zwei Pkw-Insassen zu Tode, vier Personen wurden schwer- und zehn leichtverletzt. Ursächlich ist hier oftmals nicht angepasste beziehungsweise überhöhte Geschwindigkeit, insbesondere auch bei winterglatten Straßen.

Personenschäden in den Risikogruppen

Im Jahr 2019 zogen sich zehn Kinder, in der Altersgruppe bis 14 Jahren Verletzungen zu. Während sich zwei Kinder schwere Verletzungen zuzogen erlitten acht Kinder leichte Verletzungen.

Die Zahl der verletzten Fahranfänger/-innen (18 bis 24 Jahre) ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben. Drei dieser Altersgruppe zugehörige Personen zogen sich schwere und 16 leichtere Verletzungen zu.

Bei der Gruppe der Senioren ist bei den schwerverletzt Betroffenen ein Anstieg zu verzeichnen (plus vier), während die Zahl der Leichtverletzten konstant geblieben ist. Im Vorjahreszeitraum waren in dieser Gruppe noch drei getötete Verkehrsteilnehmer zu beklagen.

Radfahrende und Fußgänger/-innen

Die Zahl der Unfälle unter Beteiligung von Fahrradfahrenden ist leicht gestiegen (plus fünf). Bei 38 Verkehrsunfällen wurden im Jahr 2019 ausweislich der Statistik 37 Personen verletzt. Mit sieben schwer- und 30 leichtverletzten Radfahrern bewegen sich die Unfallzahlen damit wieder auf dem Niveau des Jahres 2017. Unter den Beteiligten befanden sich vier Nutzende eines sogenannten Pedelec. In knapp der Hälfte der Fälle setzte das Verhalten des beteiligten Radfahrenden die Unfallursache. Immerhin 29 Beteiligte trugen keinen Fahrradhelm, der im Idealfall Schlimmeres hätte verhindern können. An acht Verkehrsunfällen waren im Jahr 2019 Fußgänger/-innen beteiligt. Dabei wurden fünf Personen verletzt, vier davon schwer und eine Person leicht.

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr

Bei elf Beteiligten von Verkehrsunfällen wurde im Jahr 2019 eine alkoholische Beeinflussung festgestellt, zwei Unfallbeteiligte standen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Der höchst gemessene Blutalkoholwert bei einem beteiligten PKW-Fahrer lag bei 2,89 Promille. Dabei handelte es sich um den Fahrer eines Pkw.

Verkehrsunfallfluchten

Die Zahl der sogenannten Verkehrsunfallfluchten, dem Unerlaubten Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB, ist leicht zurückgegangen. Immerhin noch 237 am Straßenverkehr teilnehmende Personen verursachten einen Schaden und hatten es nicht nötig, den Geschädigten durch Feststellung der erforderlichen Daten eine Chance auf Schadenregulierung zu geben. In aller Regel blieben diese damit auf ihren Schäden sitzen.

Neben den sogenannten „Spiegel-Treffern“, Zusammenstößen von Fahrzeugen im Begegnungsverkehr oder Längsverkehr, hier in der Regel mit parkenden Fahrzeugen, spielen insbesondere sogenannte Parkrempler eine große Rolle. Vermeintlich kleine Anstöße beim Ein- oder Ausparken oder ein unvorsichtiges Öffnen einer Fahrzeugtür, aber auch der sorglose Umgang mit einem Einkaufswagen, führen bei den Geschädigten neben dem verständlichen Ärger oft auch zu größerem Aufwand.

Die Beseitigung dieser Unfallschäden ziehen in der Regel nicht nur einen Aufenthalt in der Werkstatt, sondern auch entsprechend hohe Kosten nach sich. Insbesondere die genannten Spiegel zu Spiegel Unfälle die in der Regel nur selten Spuren hinterlassen die auch einen Rückschluss auf den Verursacher zulassen, aber auch eine größere Anzahl vermeintlich kleinerer Parkrempler, die vom Auge des außenstehenden Betrachters kaum wahrnehmbar sind, haben zu einer deutlichen Verschlechterung der Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich geführt.

Unabhängig davon spielen aber auch die Unfälle, die sich abseits belebter Stellen ereignen, das Umfahren eines Leitpfostens oder anderen Verkehrszeichens, die Beschädigung eines Gartenzauns oder einer Grundstücksmauer oder auch die nachhaltige Beschädigung eines Grünstreifens, immer noch eine Rolle.

Mangels einer entsprechenden Spurenlage, zum Beispiel durch abgerissene Fahrzeugteile, haben all diese Unfallfluchten jedoch gemein, dass die Polizei auf die Mitteilungen aufmerksamer Zeugen angewiesen ist, die dadurch in einem hohen Maß zur Aufklärung dieser Straftaten beitragen. Die Polizei bittet deshalb jeden Zeugen um aktive Mithilfe zur Aufklärung dieser Fälle, die für die Geschädigten sonst oftmals bedeuten, auf dem erlittenen Schaden sitzen bleiben zu müssen.

Wildunfälle

Die Zahl der Wildunfälle bewegte sich auch im Jahr 2019 auf konstant hohem Niveau. Mit 129 (133 im Vorjahr) Unfällen nehmen die Wildunfälle einen Anteil von 15 Prozent am Gesamtunfallgeschehen ein.

Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang weiterhin an die Verkehrsteilnehmer, sich gerade zu den Zeiten, zu denen mit einem verstärkten Wildwechsel zu rechnen ist, sich die herrschende Unfallgefahr bewusst zu machen und mit einer möglichst defensiven und vorausschauenden Fahrweise auf diese Gefahr einzustellen. Die meisten Wildunfälle ereignen sich in der Dämmerung, besonders im Frühjahr und Herbst. Entsprechende Warnschilder stehen insbesondere in Bereichen, in denen es immer wieder zu Wildunfällen kommt und sollten unbedingt eine unmittelbare Auswirkung auf das Fahrverhalten haben.

Unfallschwerpunkte

In 2019 Jahr wurden für den Zuständigkeitsbereich des PK Springe mehrere Örtlichkeiten/ Bereiche als sogenannte Unfallschwerpunkte identifiziert. Dabei handelt es sich um Örtlichkeiten (Unfallhäufungsstelle) oder Bereiche im Verlauf einer Straße (Unfallhäufungslinie) an denen im Betrachtungszeitraum eine Häufung von Verkehrsunfällen gleicher Art festgestellt wird. Bei den Werten in Klammern handelt es sich um die Vorjahreszahlen.

Springe Gemarkung Gestorf, Kreuzung B 3/L 460: sieben (zwei) Verkehrsunfälle mit einer (0) schwerverletzten Person und sieben (einer) leichtverletzten Personen

Springe Gemarkung Gestorf, L 460 zwischen B3 und OE Gestorf: vier (16) Verkehrsunfälle mit zwei schwerverletzten und drei leichtverletzten Personen

Pattensen, Einmündung B 3, Auffahrt zur B 443 Richtung Koldingen: neun (25) Verkehrsunfälle mit neun leichtverletzten Personen

Auf der noch im letzten Jahr als Unfallhäufungslinie geführten K 216 zwischen Völksen und Gestorf haben sich im vergangenen Jahr lediglich drei Verkehrsunfälle ohne Personenschaden ereignet. Dieser Bereich wird weiter beobachtet jedoch nicht mehr als Unfallschwerpunkt geführt. Die Unfallschwerpunkte werden im Rahmen der Unfallkommission der Polizeiinspektion Garbsen einer besonderen Prüfung unterzogen.

Verkehrssicherheitsarbeit

Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Polizeikommissariats Springe werden sich auch weiterhin durch Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und die Durchführung von Präventions-maßnahmen, intensiv der Vorbeugung von Verkehrsunfällen und der Bekämpfung der Hauptunfallursachen widmen.

Dazu gehören die Fortführung von Präventionsmaßnahmen in Schulen und Kindergärten oder auch für Senioren, aber auch gezielte Maßnahmen zur Überwachung der

-        Schulwege

-        Benutzung von Rückhaltesystemen, insbesondere auch für Kinder

-        Fehlverhalten durch und gegenüber ungeschützten Verkehrsteilnehmern 

-        Geschwindigkeit

-        Fehler beim Abbiegen

-        Einhaltung der Vorfahrtsregeln

-        Einhaltung von Ãœberholverboten und

-        verbotswidrige Nutzung von elektr. Geräten (Ablenkung im Straßenverkehr)

-        Beeinflussung durch Alkohol oder Betäubungsmittel

2161 Verstöße wurden alleine bei der Bekämpfung der Hauptunfallursachen festgestellt.

-       65 Fahrzeugführende wurden unter Alkoholeinfluss festgestellt (Höchstwert 3,46 Promille)

-       22 Fahrzeugführende wurden unter Betäubungsmitteleinfluss festgestellt

daneben wurden

-       319 Geschwindigkeitsüberschreitungen

-       246 Abbiegeverstöße

-       506 Vorfahrt-/oder Rotlichtverstöße

-       490 Gurtverstöße

-       218 Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung eines elektrischen Gerätes

-       295 Verstöße durch oder gegen Radfahrende begangen,

geahndet.

Präventionsveranstaltungen wie zum Beispiel: Abgelenkt, FIT im Straßenverkeh, Gelbe Füße und Toter Winkel werden genauso weitergeführt, wie Fahrradprüfungen und –kontrollen in den Schulen. Die Übernahme von Schulpatenschaften und Informationsweitergabe im Rahmen der Elternabende haben sich bewährt und werden vom Kontaktbeamten der Dienststelle weiter intensiviert.

 

 


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