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Verkehrskontrollen erfolgreich

Symbolfoto

Ronnenberg. In den frühen Abendstunden des 29. April wurden durch die Beamten des Polizeikommissariats Ronnenberg diverse Verkehrskontrollen an der Hamelner Straße/ B217 durchgeführt. Gegen 17 Uhr fiel den Beamten ein Fahrzeugführer auf, der seinen Toyota Corolla bei Erblicken der Polizeibeamten auf der Bundesstraße wendete und scheinbar versuchte, sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen..

Der 71-jährige Fahrzeugführer aus Wennigsen konnte dennoch angehalten und kontrolliert werden. Im Rahmen der Verkehrskontrolle räumte er ein, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt. Darüber hinaus wurde gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Gegen 20 Uhr wird ein Opel Corsa kontrolliert, welcher von einem 49-jährigen Hannoveraner geführt wird. Der 49-Jährige syrische Staatsangehörige kann ausschließlich einen saudiarabischen Führerschein vorweisen, obwohl er schon seit mehr als 6 Monaten einen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Gegen 20.15 Uhr werden bei einem 31-jährigen Fahrzeugführer eines Volvo V40 aus Hameln körperliche Auffälligkeiten festgestellt. Im Rahmen der Kontrolle räumt der Fahrzeugführer den regelmäßigen Konsum von THC haltigen CBD Produkten ein. Ihm wird die Weiterfahrt untersagt und auf der Dienststelle wird ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wegen des Verdachts, dass er seinen Pkw unter der Wirkung berauschender Mittel geführt hat.

 

Am Samstag den 30. April gegen 14.20 Uhr konnte ebenfalls auf der B217/ Hamelner Straße ein 28-jähriger Hamelner mit seinem Opel Vectra kontrolliert werden. Bei ihm wurde festgestellt, dass er im Besitz einer bulgarischen Fahrerlaubnis war, ihm jedoch das Recht, damit Kraftfahrzeuge in Deutschland zu führen, entzogen worden war. In diesem Fall wurde dem Fahrzeugführer ebenfalls die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

 


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