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Update: Bewohner stellen wohnungslosen Einbrecher – Ermittlungen eingestellt, da der Täter weg ist

Symbolfoto.

Hannover/Egestorf. Am Mittwoch, 22. Januar, um 3 Uhr nachts hatte sich ein wohnungsloser Mann (54) zutritt zu einem Wohnhaus in Egestorf verschafft. Vor Ort konnte er von den Bewohnern gestellt und von der Polizei verhaftet werden. Später lehnte die Staatsanwaltschaft Hannover ein beschleunigtes Verfahren ab. Nun wurden die Ermittlungen vorerst eingestellt..

Ein Rückblick:

Die Bewohner bemerkten am 22. Januar den Fremden in ihrer Wohnung dank des Familienhundes, der rechtzeitig durch lautes Bellen warnte. Kurz vor der Schlafzimmertür konnte der Hausherr den Mann stellen und auch dank des Hundes festsetzen. Noch vor Ort wurde der polizeibekannte wohnungslose Mann verhaftet. Später lehnte die Staatsanwaltschaft Hannover ein beschleunigtes Verfahren ab und der amtsbekannte Einbrecher kam vorerst wieder auf freien Fuß.

Nach dem damaligen Erkenntnisstand bestand laut Staatsanwaltschaft Zweifel an der Schuldfähigkeit des Tatverdächtigen. Diesbezüglich sollten weitere Ermittlungen geführt werden. „Eine unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren war infolgedessen nicht zu erwarten. Zwar besteht im beschleunigten Verfahren die Möglichkeit des Erlasses eines Haftbefehls, wenn die Hauptverhandlung binnen einer Woche nach der Festnahme zu erwarten ist. Aufgrund der weiteren Ermittlungen zur Schuldfähigkeit des Tatverdächtigen wäre eine Hauptverhandlung jedoch nicht binnen einer Woche durchführbar gewesen. Die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens war in der vorliegenden Fallkonstellation nicht geeignet“, so die Staatsanwaltshaft im Januar. Die Voraussetzungen der Beantragung eines Untersuchungshaftbefehls oder eines einstweiligen Unterbringungsbefehls gegen den Tatverdächtigen haben aufgrund des geringen Diebesgutes (Einbrecher trank eine Bio-Apfelschorle in der Küche) nicht vorgelegen und wären nicht verhältnismäßig gewesen, hieß es von der Staatsanwaltschaft Hannover.

Der Beschuldigte ist weg

Die Redaktion dieser Zeitung hat erneut zum Sachstand des Falles bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt. Zunächst hieß es, dass die Ermittlungsakte von der Polizei vor Kurzem bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sei und der Sachverhalt geprüft werden sollte. Nur wenige Tage später dann die Nachricht: Ermittlungen werden eingestellt.

„Das in Rede stehende Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls wird gegen den Beschuldigten vorläufig nach § 154f Strafprozessordnung eingestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Beschuldigten derzeit nicht bekannt ist“, erklärt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.  

Der wohnungslose Beschuldigte wird nun zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. „Sollte der Aufenthaltsort des Beschuldigten bekannt werden, würden die Ermittlungen wieder aufgenommen werden“, so die Staatsanwaltschaft.


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