Barsinghausen. Seit dem 1. April ist in Niedersachsen die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit gestartet. In dieser Zeit brüten Vögel und Wildtiere bekommen Nachwuchs. Um die Tiere in dieser wichtigen Phase zu schützen, gilt in Niedersachsen ab dem 1. April bis zum 15. Juli ein Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft und im Wald. In Wildschongebieten herrscht die Leinenpflicht sogar ganzjährig..
„Leider kommt es immer wieder zu Verstößen gegen den Leinenzwang, insbesondere zu Beginn der Schonzeit“, bedauert Dietrich v. Heimburg, Jagdpächter am Uhlenbruch, „Hundehalter vergessen oft die Anleinpflicht und werden von zuständigen Jägern darauf hingewiesen. Leider reagieren nicht alle Hundehalter verständnisvoll auf diesen Hinweis.“ Sie argumentierten, dass ihr Hund nichts machen würde oder dass ihr Hund als Jagdhund Wildtiere jagen darf.
Warum die Anleinpflicht wichtig ist, wurde am 1. April in der Gemeinschaftsjagd Eckerde erneut deutlich. Ein Reh wurde vermutlich von einem freilaufenden Hund am Uhlenbruch angegriffen und schwer verletzt. „Die Verletzungsmuster lassen darauf schließen, dass das Reh Opfer eines freilaufenden Hundes geworden ist“, so v. Heimburg, „Das Tier musste erlöst werden.“
Hegeringleiter Dennis Noltemeyer betont, dass freilaufende Hunde in dieser Zeit eine besondere Gefahr für Wildtiere darstellen, insbesondere für junge Rehkitze, die noch keinen Fluchtreflex haben und leicht verstoßen werden können.
Die Jäger appellieren daher an alle Hundehalter, ihre Hunde in den kommenden Wochen anzuleinen und auch die bewachsenen Feldrandstreifen nicht zu nutzen. Jeder freilaufende Hund kann zur tödlichen Gefahr für Wildtiere werden. Es gilt, die Tiere in dieser wichtigen Phase zu schützen und Rücksicht auf die Natur zu nehmen.