Anzeige
Anzeige
Anzeige

Trennungseltern in der Corona-Krise: Wann darf ich mein Kind sehen?

Kuscheltier Quelle:Alexas_Fotos

Region.

Ob nach mĂŒhsamen Absprachen, Mediation oder einer Verhandlung vor dem Familiengericht: Umgangsregelungen zwischen getrennt lebenden Eltern haben oft eine schwierige Vorgeschichte. In Ausnahmesituationen kann auch das Umsetzen der getroffenen Vereinbarungen zur Herausforderung werden. Aktuell macht es die Corona-Krise MĂŒttern und VĂ€tern besonders schwer: Der Arbeitsalltag ist auf den Kopf gestellt, die Kinderbetreuung muss neu organisiert werden, KontaktbeschrĂ€nkungen verkomplizieren Familienbesuche.

Die Familien- und Erziehungsberatungsstellen der Region Hannover empfehlen Trennungseltern, die gewohnten Umgangsregelungen trotzdem so weit wie möglich fortzufĂŒhren. „Kinder erleben gerade eine besonders unsichere Zeit: Sie mĂŒssen mit verĂ€nderten Tagesstrukturen umgehen und sind mit ganz neuen Ängsten und Sorgen konfrontiert. Umso wichtiger ist es, dass die Strukturen im familiĂ€ren Umfeld bestĂ€ndig bleiben“, erklĂ€rt Marlen Zeisberger, Psychologin in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle Ronnenberg. „Wenn vieles bleiben kann, wie die Kinder es kennen, gibt das Ruhe und Sicherheit.“

Stefan Thelemann ist SozialpĂ€dagoge in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle. Er stellt klar: „RechtsgĂŒltige Vereinbarungen wie zum Beispiel familiengerichtlich gebilligte Vergleiche dĂŒrfen auch jetzt nicht einseitig ausgesetzt werden.“ Nur nach klarer Absprache und in AusnahmefĂ€llen, etwa bei einer Ă€rztlich bestĂ€tigten Corona-Infektion oder einer vom Gesundheitsamt angeordneten QuarantĂ€ne, sollten die Umgangsregelungen zeitlich begrenzt angepasst werden. „Allein die Sorge um die Gesundheit des Kindes ist kein hinreichender Grund fĂŒr eine Kontaktunterbrechung.“

Schließlich zĂ€hlen Umgangskontakte angesichts ihrer Bedeutung fĂŒr die Eltern-Kind-Beziehung zum absolut nötigen Kontaktminimum. „Auch dort, wo eine vorlĂ€ufige AusgangsbeschrĂ€nkung erlassen wird, ist das Verlassen der eigenen Wohnung aus triftigen GrĂŒnden erlaubt. Dazu zĂ€hlen nach Auffassung des Deutschen Instituts fĂŒr Jugendhilfe und Familienrecht e.V. auch die Umgangskontakte“, erlĂ€utert Thelemann.

FĂŒr betroffene Eltern haben die Familien- und Erziehungsberatungsstellen einen Leitfaden erstellt:

  1. VerÀndern Sie nur das, was unbedingt notwendig ist. Lassen Sie möglichst viel, wie es ist.
  2. Benutzen Sie die Situation nicht, um die abgestimmte Regelung zu verĂ€ndern. WĂ€hrend einer Krise schwelende Konflikte auszutragen wird wenig Erfolg haben, sondern schafft zusĂ€tzliche Belastungen fĂŒr Eltern, vor allem aber die Kinder!
  3. VerstĂ€ndigen Sie sich als Eltern darĂŒber, dass es sich aufgrund der aktuellen Situation um eine Sondervereinbarung handelt und die normale Vereinbarung lediglich pausiert.
  4. Verabreden Sie einen Zeitpunkt, an welchem die gewohnte Regelung wieder in Kraft tritt. Wenn dies noch nicht absehbar ist, vereinbaren Sie in regelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden gemeinsam die Bedingungen zu prĂŒfen und ggf. neu zu entscheiden.
  5. Vereinbaren Sie genau, wann sich die Kinder bei wem aufhalten, bzw. wer zu welchem Zeitpunkt fĂŒr die Kinder hauptverantwortlich verfĂŒgbar ist (wichtig bei Ă€lteren Kindern).
  6. ErklÀren Sie Ihren Kindern möglichst gemeinsam, was Sie beschlossen haben. So verstehen die Kinder, dass es eine gemeinsam getragene Elternentscheidung ist. Ein bildlicher Zeitplan (Àhnlich einem Stundenplan) kann sehr hilfreich sein.
  7. Vereinbaren Sie auch, wie die Kinder Kontakt zum jeweils anderen Elternteil haben sollen, z. B. per Telefon. VerfĂŒgen die Kinder noch nicht ĂŒber eigene Möglichkeiten, selbstĂ€ndig Kontakt zum anderen Elternteil zu halten, planen Sie ZeitrĂ€ume dafĂŒr ein und unterstĂŒtzen Sie die Kinder beim Kontakt. GewĂ€hren Sie ihren Kindern die Möglichkeit, alleine und ungestört mit dem anderen Elternteil zu sprechen.

Die Familien- und Erziehungsberatungsstellen der Region Hannover gehören wie die Jugend- und Familienberatungsstellen der Landeshauptstadt sowie Beratungsstellen freier TrĂ€ger zum Netzwerk Familienberatung. Mit Fragen zur persönlichen Familiensituation können Eltern sich auch direkt an eine der Beratungsstellen wenden. Sie sind auch in der aktuellen Situation telefonisch erreichbar. Einen Überblick mit den Kontaktdaten aller Einrichtungen gibt es unter www.hannover.de/netzwerkfamilienberatung.


Anzeige