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Schäferhundwelpe wird angefahren

Barsinghausen. Ernst Wildhagen, 1. Vorsitzender des Tierschutzvereins, hat einen Leserbrief zum Unfall mit dem Welpen verfasst. Es folgt der Leserbrief:.

Ernst Wildhagen, 1. Vorsitzender des Tierschutzvereins: "Warum muss immer erst etwas Schlimmes passieren, bevor die Behörden tätig werden? Diese Erfahrung mussten erneut Tierschützer mit der Gemeinde Wennigsen und dem Veterinäramt der Region Hannover machen. Was war geschehen? Ende Juli wurde ein Schäferhundwelpe (siehe Foto) als Fundhund im Tierheim Barsinghausen abgegeben. Der Hund lief in Wennigsen-Holtensen an der viel befahrenen B 217 hin und her. Der Hund war nicht registriert, obwohl dies seit 2011 gesetzlich vorgeschrieben ist. Durch Aufrufe in den sozialen Medien konnten wir den Besitzer ausfindig machen. Bei Abholung des Hundes und Prüfung aller Unterlagen konnten wir feststellen, dass der Hund auch keine Steuermarke hatte und die Besitzer nicht über den notwendigen Sachkundenachweis (sog. Hundeführerschein) verfügten.

Wir mussten den Hund herausgeben, haben aber sofort am nächsten Wochenende eine Vor-Ort-Kontrolle gemacht und mussten dort weitere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz feststellen. Der Hund war vor dem Haus in der prallen Sonne an einer Laterne angebunden (siehe Foto). In den Näpfen war weder Futter noch Wasser und anwesend waren nur die kleinen Kinder aus dem Haushalt. Der Hund zeigte sofort das welpentypische "Testbeißen"  und erste Dominanzversuche. Bei dem kleinen Hunden findet man das noch "niedlich", doch schon bald wird dieses Verhalten zu einem ernsten Problem, falls der Hund und der Hundebesitzer nicht entsprechend geschult werden. 

Weitere Recherchen bei Nachbarn bestätigten, dass der Hund schon mehrfach das ungesicherte Grundstück verlassen hat und an der B 217 gelaufen ist und schon mehrfach Notbremsungen von Fahrzeugen beobachtet wurden. Zudem werde der Hund nachts in der kleinen, fensterlosen Hundehütte (siehe Foto) eingesperrt.

Wir haben daraufhin sowohl das Veterinäramt der Region Hannover wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz als auch das Ordnungsamt der Gemeinde Wennigsen wegen der Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr und der Meldepflichten informiert und aufgefordert, unverzüglich zu handeln. Gleichzeitig haben wir angeboten, den Hund - ggf. auch nur vorübergehend - bei uns im Tierheim aufzunehmen, bis die Mängel beseitigt sind.

Von der Gemeinde Wennigsen haben wir überhaupt keine Antwort erhalten. Wie üblich, versucht die Ordnungsamtsleiterin offensichtlich, das Problem einfach auszusitzen und nichts zu tun. Die gleiche Vorgehensweise kennen wir ja schon bei dem völlig unverantwortlichen Umgang mit Fundtieren.

Die Region teilte mit Hinweis auf Datenschutz lediglich mit, dass man dem Besitzer "Auflagen" mit einer Fristsetzung erteilt habe. Für die Gefahrenabwehr, d. h., dass der Hund nicht mehr auf die Straße laufen kann, sei die Gemeinde zuständig.

Da an der konkreten Situation nichts geändert wurde, geschah genau dass, was zu befürchten war. Der Hund wurde bei einem erneuten "Ausflug" auf die B 217 angefahren. Nach Zeugenaussagen konnte er wohl zumindest zurück auf sein Grundstück humpeln. Weitere Auskünfte zum Sachverhalt und zum Zustand des Hundes bekommen wir weder vom Besitzer noch von den zuständigen Behörden. 

Wir fordern die Politik in Wennigsen auf, endlich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit das Ordnungsamt seine Verpflichtungen erfüllt und die Tierschutzprobeme in der Gemeinde nicht einfach ignoriert und unter den Teppich kehrt. Vorschriften und Gesetze machen nur Sinn, wenn die Einhaltung kontrolliert und Verstöße empfindlich bestraft werden. Stellen Sie sich einmal vor, Sie fahren ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz mit einem Auto und werden von der Polizei angehalten. Der Polizist teilt Ihnen mit, dass das nicht erlaubt sei und Sie doch bitte demnächst den Führerschein machen sollten und auch bitte das Fahrzeug versichern sollten. Dann dürfen Sie unbehelligt und ohne Strafe einfach weiterfahren. Zu Recht sagen Sie, das sei undenkbar, aber leider geht das Veterinäramt genau so vor!"

Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Nicht alle Zuschriften können veröffentlicht werden. Wer kommentieren möchte, kann das natürlich auch gern über Facebook tun.


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