Barsinghausen. Angesichts des sonnigen Wetters und den hohen Temperaturen steigen werden Gärten und andere Freiflächen verstärkt genutzt. Das Ordnungsamt hat aus diesem Grund in den vergangenen Wochen diverse Nachfragen zu den Betriebszeiten von Geräten insbesondere zu gärtnerischen oder handwerklichen Tätigkeiten bekommen. Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang auf die Regelungen der Straßen- und Umweltordnung hin. Mithilfe dieser Vorgabe soll das Zusammenleben der Bürger so störungsfrei und gut wie möglich ausgestaltet werden..
Benzinbetriebene Geräte dürfen von Montag bis Sonnabend in der Zeit von 8 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 19 Uhr betrieben werden. Der Betrieb von Elektrogeräten ist in der Zeit von Montag bis Sonnabend von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr zugelassen. Sonn- und feiertags ist der Betrieb von Maschinen gar nicht zulässig. Diese Einschränkungen gelten nicht für Betriebe, da diese sonst ihrem Gewerbe nur sehr eingeschränkt nachgehen könnten.
Die Straßen- und Umweltordnung der Stadt Barsinghausen kann auf der Internetseite www.barsinghausen.de eingesehen werden. Das Ordnungsamt steht darüber hinaus für Rückfragen gerne zur Verfügung.