Barsinghausen. Vor wenigen Tagen hat das städtische Kinderbetreuungsamt die Überarbeitung des Kinderschutzkonzeptes der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. Mittlerweile sind die Konzepte auch an alle pädagogischen Mitarbeiter und Auszubildenden in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen verteilt worden. Als nächster Schritt steht jetzt eine Schulung aller Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen hinsichtlich der Neuerung an. Das Kinderschutzkonzept dient ebenfalls den Kindertagespflegepersonen in Barsinghausen als Orientierung für ihre tägliche Arbeit mit den Kindern..
Eine Überarbeitung des bereits 2019 entwickelten Kinderschutzkonzeptes war aufgrund einer Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch hinsichtlich der Schutzkonzepte vor Gewalt notwendig. „Wir sehen die fortlaufende Weiterbearbeitung des Kinderschutzkonzeptes als erforderlich an, um einheitliches und sicheres Handeln im pädagogischen Alltag in den Kinderbetreuungseinrichtungen zu gewährleisten“, sagt Tom Gottschalk aus dem städtischen Kinderbetreuungsamt dazu. Neuerungen im Kinderschutzkonzept seien zum einem die Aufnahme einer sogenannten Verhaltensampel als präventive Maßnahme und zum anderen der neu definierte Umgang mit unentschuldigten Fehltagen in den Kinderbetreuungseinrichtungen, sagt der städtische Pädagogische Fachberater.
Die Verhaltensampel dient seinen Worten zufolge dazu, „das eigene Handeln im pädagogischen Alltag zu reflektieren, um mögliche Grenzüberschreitungen in der pädagogischen Arbeit zu erkennen und verhindern“. Die Ampel helfe dabei, pädagogisches Handeln in die unterschiedlichen Abstufungen „fachlich korrektes Verhalten“, „Grenzverletzungen“ und „Grenzübertritte“ einzuordnen. Die Verhaltensampel ist nach Angaben von Tom Gottschalk bereits seit dem vergangenen Jahr in allen städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen eingeführt worden und seitdem öffentlich einsehbar.
Im Umgang mit Fehltagen wird das pädagogische Personal mithilfe des Konzeptes dahingehend sensibilisiert, den Kontakt zu den Sorgeberechtigten durchgehend zu halten. Ziel ist es, der Fürsorgepflicht des Trägers in Zukunft noch besser nachzukommen. „Anders als im Kontext Schule gilt für die Betreuung in KiTa, Hort, Krippe und Tagespflege keine Anwesenheitspflicht“, schildert Tom Gottschalk. Ein verlässlicher Kontakt zu den Sorgeberechtigen der Kinder in den städtischen Betreuungseinrichtungen sei aus Sicht der Stadt Barsinghausen für einen verlässlichen Kinderschutz unabdingbar, ergänzt der Pädagogische Fachberater.
In Verdachtsfällen stehen den pädagogischen Mitarbeitenden in den Betreuungseinrichtungen und den Tagespflegepersonen in der Stadt Barsinghausen die beiden erfahrenen Fachkräfte Kinderschutz Martina Heißmeier und Petra Assert als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Die enge Zusammenarbeit mit allen pädagogischen Mitarbeitenden des Kinderbetreuungsamtes soll zu einem aufgabenübergreifenden Miteinander und familienfreundlichen Zusammenarbeiten zum Wohle der Kinder in Barsinghausen führen.
Interessierte Personen können ein Exemplar des weiterentwickelten Kinderschutzkonzeptes in einer der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie im Kinderbetreuungsamt im Rathaus II am Deisterplatz erhalten.