Barsinghausen. Seit dem 1. April gilt wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Damit gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli in Wäldern und freien Landschaften eine generelle Anleinpflicht für Hunde. Laut Stadtverwaltung halten sich leider nicht alle Barsinghäuser an diese Anleinpflicht und erinnert daher noch einmal daran..
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (§ 33 NWaldLG) gilt seit dem 01. April wieder die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Damit gilt in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli in Wäldern und freien Landschaften eine generelle Anleinpflicht für Hunde.
Selbst wenn nicht alle Hunde ihrem Instinkt als Beutegreifer folgen und Jungtiere erlegen, so stören freilaufende Hunde die Tiere in den Erholungsräumen durch ihr natürliches Aufspürverhalten und ihren Bewegungsdrang. Damit scheuchen sie die brütenden Vögel auf, deren Gelege dann erkalten oder auch zerstört werden. Wenn bereits Jungvögel im Nest sind, werden die Altvögel bei der Fütterung oder beim Wärmen des Nachwuchses gestört.
Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Hundehalter um Verständnis für die Notwendigkeit, sich an die Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli zu halten und damit ihren Beitrag zum Schutz der Natur und der Artenvielfalt zu leisten.