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Regionsversammlung beschließt KRH-Medizinstrategie 2030

KRH Gehrden.

Region. Das finale Votum für die KRH-Medizinstrategie 2030 ist getroffen: Die Regionsversammlung hat in ihrer Sitzung den Plänen zum Umbau des kommunalen Klinikums zugestimmt und die Geschäftsführung des KRH mit der Umsetzung der Medizinstrategie 2030 beauftragt..

„Damit sind die Weichen für eine zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung in der Region Hannover gestellt“, freut sich Regionspräsident und KRH-Aufsichtsratsvorsitzender Steffen Krach, der in den vergangenen Monaten bei allen Beteiligten für die Zustimmung zu den Reformplänen geworben und dafür unter anderem alle Klinikstandorte zu Gesprächen mit den Mitarbeitenden besucht hatte. „Ich danke allen Mitwirkenden für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit“, so Krach. „Ich bin davon überzeugt, dass wir mit der Medizinstrategie 2030 ein bundesweit vorbildliches Beispiel dafür geben, wie sich die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch unter den künftigen Rahmenbedingungen sicherstellen lässt.“

Die Medizinstrategie 2030 war in den zurückliegenden Monaten im Aufsichtsrat des Klinikums erarbeitet, unter Beteiligung der Mitarbeitenden sowie der Geschäftsführung und externer Experten intensiv diskutiert und unter Mitwirkung der Regionspolitik in Teilen angepasst worden. Das am 23. März vom KRH-Aufsichtsrat vorgelegte und nun auch von der Regionsversammlung beschlossene Papier zielt darauf ab:

  • für die Menschen in der Region Hannover eine moderne Gesundheitsversorgung aus kommunaler Hand anzubieten,
  • für die Beschäftigten im KRH sichere Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen und ein attraktives Arbeitsumfeld zu schaffen und
  • das KRH als drittgrößten kommunalen Klinikkonzern Deutschlands langfristig in öffentlicher Hand zu sichern.

Investitionsstau, Fachkräftemangel, der zunehmende Trend zur ambulanten Behandlung und steigende Ansprüche an die Behandlungs- und Pflegequalität machen eine Umstrukturierung der kommunalen Krankenhauslandschaft in der Region Hannover unumgänglich. Folgende Veränderungen sieht die Medizinstrategie an einzelnen Standorten vor:

Die Kliniken Siloah und Nordstadt werden am Standort Siloah mit einem umfassenden Versorgungsangebot zusammengeführt und firmieren dann als Klinikum Mitte. Ziel ist es, diese Klinik zu einem so genannten Maximalversorger auszubauen. Der Standort Gehrden wird als Schwerpunktversorger gestärkt und um die Neurologie des Klinikums Laatzen bzw. eine neu aufzubauende neurologische Frührehabilitation erweitert. Der Standort Neustadt wird als Grund- und Regelversorger fortgeführt; hier wird vor allem das ambulante Angebot ausgebaut. Gleiches gilt für den Standort Laatzen: Auch das Agnes-Karll erhält als Grund- und Regelversorger weitere ambulante Angebote und eine moderne Notaufnahme, gibt aber die Neurologie, Orthopädie und Unfallchirurgie ab.

Die Standorte Großburgwedel und Lehrte werden am Standort Großburgwedel zusammengeführt und entsprechende Neubauplanungen in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen fortgeführt. Das Ergebnis ausführlicher Debatten um die medizinische Versorgung in Lehrte zielt darauf ab, hier ein Regionales Gesundheitszentrum bzw. ein Medizinisches Versorgungszentrum zu schaffen, in dem die behandelnden Ärzt*innen die ambulante Notfallversorgung sicherstellen.

Am Standort Langenhagen wird die Psychiatrie fortgeführt und inhaltlich entsprechend der Psychiatriestrategie weiterentwickelt. Die geriatrische Fachklinik wird schrittweise aus Langenhagen nach Hannover verlagert. Auch die Psychiatrie in Wunstorf wird fortgeführt und weiterentwickelt. Sowohl in der Somatik als auch in der Psychiatrie soll es mehr ambulante Angebote geben.

„Mit Blick auf die zu erwartende Gesundheitsreform und die damit einhergehenden Rahmenbedingungen lässt uns die Medizinstrategie den Spielraum, um im laufenden Verfahren auf die aktuellen Entwicklungen einzugehen und unsere Pläne dort, wo es notwendig oder sinnvoll ist, anzupassen“, betont Steffen Krach. Angst um den Job muss im Klinikum jedenfalls niemand haben. Der Aufsichtsrat des KRH hat betriebsbedingte Kündigungen im Zuge der Strukturreform ausdrücklich ausgeschlossen.


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