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Region genehmigt trotz Millionen Defizit Ronnenberger Haushalt

Ronnenberg. Die Region Hannover hat als Kommunalaufsichtsbehörde am 28. April und damit fünf Wochen nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Ronnenberg die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 ohne Einschränkungen genehmigt. Der Ergebnishaushalt 2023 schließt in der Planung mit einem Haushaltsdefizit in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro ab..

Da der Haushaltsausgleich sowohl für das Haushaltsjahr 2023 als auch in der mittelfristigen Planung nicht erreicht werden kann und darüber hinaus Fehlbeträge aus den Vorjahren in Höhe von rd. 17 Mio. Euro aufgelaufen sind, ist die finanzielle Entwicklung der Stadt Ronnenberg als äußerst kritisch einzustufen. Die Region Hannover stellt daher fest, dass die gesetzlich geforderte dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Ronnenberg insoweit als nicht gegeben anzusehen ist.

Die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2023 führt zu einer Netto-Neuverschuldung in Höhe von 12.441.400 Euro. Auch in den Finanzplanungsjahren 2024 bis 2026 sind weitere hohe Kreditaufnahmen vorgesehen und führen zu einem weiteren Anstieg der Netto-Neuverschuldung. Da die geplanten Kredite sowie Verpflichtungsermächtigungen insbesondere als Finanzmittel zur Finanzierung von Pflichtaufgaben dienen, hat die Region die Genehmigung diesbezüglich erteilt. Dennoch ist die Stadt Ronnenberg dazu angehalten, die geplanten Investitionen kritisch bezüglich ihrer Dringlichkeit und Umsetzbarkeit zu überprüfen. Gleiches gilt für den genehmigten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen.

Der zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Stadtkasse gegenüber dem Vorjahr unverändert angesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 20 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2023 war nicht genehmigungsbedürftig.

Aufgrund des unausgeglichenen Haushalts ist die Stadt Ronnenberg gesetzlich verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, welches im Rahmen des Haushaltsbeschlusses ebenfalls durch den Rat der Stadt Ronnenberg beschlossen wurde. Die im Haushaltssicherungskonzept aufgeführten Auswirkungen der Flüchtlingsunterbringung, die aufgeführten Sparbemühungen sowie die Anhebung der Hebesätze bei den Grundsteuern zur Ertragsverbesserung wurden von der Region Hannover zur Kenntnis genommen.

Die Region Hannover fordert abschließend in der Begleitverfügung zur Haushaltsgenehmigung die Stadt Ronnenberg auf, in eigener Verantwortung die Beantragung einer Bedarfszuweisung wegen außergewöhnlicher Lage („Kassennotstand“) zu prüfen. Aktuell befinden sich die genauen Antragsmodalitäten vor dem Hintergrund der Zinswende und der Tatsache, dass aktuell wieder vermehrt niedersächsische Kommunen mit einer nachhaltig unausgeglichenen Haushaltssituation planen müssen, beim Niedersächsischen Innenministerium in Endabstimmung. Sofern Ronnenberg die Mindestkriterien für Bedarfszuweisungen erfüllt, erwartet die Kommunalaufsichtsbehörde bei der sehr kritischen Haushaltslage der Stadt Ronnenberg, dass ein Antrag auf Bedarfszuweisung gestellt wird.


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