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Rathaus fehlen über 1.000 Quadratmeter Nutzfläche

Barsinghausen.

Am Mittwochnachmittag traf sich der Finanzausschuss der Stadt Barsinghausen im Schulzentrum Am Spalterhals. Unter anderem war der Platzmangel im Rathaus Thema. Hierzu gab es eine Informationsvorlage, die vorgestellt wurde.

In seiner Sitzung am 1. Oktober hat der Rat beschlossen, das Vergabeverfahren für die Architekten- und Fachplanungsleistungen für den Neubau der Wilhelm-Stedler-Schule durchzuführen. Hierbei soll die Variante B, also ohne die von der Verwaltung vorgeschlagene Rathauserweiterung umgesetzt werden. Damit hat der Rat sich im Ergebnis gegen die Möglichkeit entschieden, beim Neubau der Wilhelm-Stedler-Schule gleichzeitig, aber getrennt vom Schulbereich, für die Stadtverwaltung zusätzliche Bürokapazitäten zu schaffen. Für die erforderliche Erweiterung der Raumkapazitäten für die Verwaltung wird eine Nettonutzfläche von 1.100 Quadratmetern zugrunde gelegt. Unter der Leitung des Ersten Stadtrats Thomas Wolf wurden eine Vielzahl von Optionen erwogen, abgewogen und geprüft.

1. Abriss und Neubau des Gebäudes Poststraße 1

Diese Möglichkeit hat die Verwaltung nicht weiter untersucht, da die aus wirtschaftlichen Gründen ausscheidet.

2. Raumerweiterung im Rathaus II durch Auszug der Arbeitsagentur

Die Verwaltung hat dazu Gespräche mit der Arbeitsagentur geführt. Die Arbeitsagentur hat deutlich gemacht, dass sie wegen gestiegener Anforderungen an die Beratung ihrer Kunden in Zukunft eher mehr Räume als weniger benötigen wird. Auf der Suche nach alternativen Räumlichkeiten hat die Verwaltung zudem Kontakt zur Geschäftsführung des Jobcenters Hannover aufgenommen, um über mögliche Raumvakanzen im Gebäude des Jobcenters zu sprechen, die dann etwa für die Arbeitsagentur oder auch die Stadtverwaltung genutzt werden könnten. Aber auch dort hat die Geschäftsführung des Jobcenters deutlich gemacht, dass sie über keinerlei freie Raumkapazitäten verfügt. Eine Raumerweiterung für die Verwaltung durch einen Auszug der Arbeitsagentur kommt deswegen für die Verwaltung nicht in Betracht.

3. Raumerweiterung durch ein „Technisches Rathaus“ am Baubetriebshof

Erwogen, aber letztlich verworfen hat die Verwaltung auch die Errichtung eines „Technischen Rathauses“ auf dem Gelände des Baubetriebshofes. Eine nähere Betrachtung macht deutlich, dass die dort vorhandenen Flächen für den Betrieb des Baubetriebshofs benötigt werden. Gleichwohl schlägt die Verwaltung vor, die im Gebäude des Baubetriebshofs derzeit nicht genutzte Wohnung im 1. Obergeschoss zu Büroräumen umzubauen. Dadurch ließen sich mit überschaubarem Aufwand von ca. 75.000 Euro sechs bis sieben Arbeitsplätze schaffen, die sich auch mit fachverwandten Aufgabenträgern aus dem Bereich des Tiefbauamtes und der Grünflächenverwaltung besetzen ließen. Dazu wird die Verwaltung im nächsten Gremienlauf eine entsprechende Vorlage erarbeiten.

4. Anmietung von freien Büroflächen in der Innenstadt

Die Verwaltung hat geprüft, ob auf dem offenen Markt Büroräume in der Kernstadt von Barsinghausen zur Verfügung stehen, die sie für Zwecke der Verwaltung anmieten könnte. Im Ergebnis stehen solche Räume, die aus Gründen des Brandschutzes und der Barrierefreiheit für eine Nutzung der Stadtverwaltung geeignet gewesen wären, jedoch nicht zur Verfügung.

5. Neubau eines „Rathauses III“ östlich der Wilhelm-Stedler-Schule

Nochmals erwogen hat die Verwaltung auch einen möglichen Solitärneubau auf den Freiflächen östlich der Wilhelm-Stedler-Schule. Ein gleichzeitiger Bau von Rathaus III und Wilhelm-Stedler-Schule auf dem gleichen Grundstück würde allerdings zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Darüber hinaus hat die Verwaltung das Gespräch mit der Klosterkammer Niedersachsen und der Mariengemeinde Barsinghausen gesucht, um eine mögliche Nutzung des weiter östlich liegenden Grundstücks für einen Rathausbau zu erörtern. Während die Klosterkammer einer solchen Überplanung grundsätzlich offen gegenübersteht, hat die Mariengemeinde eine solche Möglichkeit unter Hinweis auf das ihr zustehende Dotationsrecht und eine nach wie vor stattfindende kirchliche Nutzung des Grundstücks abgelehnt.

Die Verwaltung hat deswegen als Zwischenergebnis festgestellt, dass für eine Erweiterung von Raumkapazitäten der Stadtverwaltung letztlich nur die beiden Alternativen durch Erweiterung des Rathauses I oder des Rathauses II in Betracht kommen. Für diese alternative Betrachtung hat die Verwaltung eine ganze Reihe von Kriterien diskutiert und abgewogen. Gegenüber den Kosten in Höhe von circa 2,9 Millionen Euro für eine Erweiterung der Verwaltungsflächen in der Wilhelm-Stedler-Schule belaufen sich die ersten Kostenschätzungen für eine Erweiterung am Rathaus I oder II auf etwa 4,1 Millionen Euro zuzüglich der etwaigen Kosten von 500.000 Euro für eine notwendige Parkpalette und den Umbau der Hannoverschen Straße als Interimslösung in Höhe von circa 150.000 Euro.

Wegen des nicht abschließend geklärten Stellplatznachweis am Rathaus II ist die Verwaltung noch nicht in der Lage, eine endgültige Empfehlung zu geben.


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