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Rat bringt 3. Corona-Hilfsfonds auf den Weg

Barsinghausen. In der Ratssitzung am Donnerstagabend, 15. April, brachte der Rat den 3. Corona-Hilfsfonds auf den Weg. Mit 200.000 Euro sollen Vereine unterstützt werden, die unter Corona in Notlage geraten sind. Die Abstimmung war einstimmig. .

Die Corona-Pandemie stellt die Gesellschaft insgesamt, aber auch die Stadtgesellschaft Barsinghausens, vor eine nie dagewesene Herausforderung. Mit den Corona-Hilfsfonds unterstützt die Stadt Barsinghausen die heimische Vereinslandschaft in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales. Dennoch muss auch darauf geachtet werden, mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln der Stadt Barsinghausen verantwortungsvoll umzugehen.

Die Verwaltung empfahl dem Rat daher, die Fördermittel aus einem weiteren Corona-Hilfsfonds nur solchen Vereinen zukommen zu lassen, die nachweislich aufgrund der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Diese existenzbedrohende Wirtschaftslage, die aufgrund der Coronapandemie entstand und sich nicht schon zuvor abzeichnete, muss der Verwaltung bei Antragstellung dargelegt werden, um Missbrauch zu unterbinden.

Um ein einheitliches Verfahren zu etablieren, hat die Verwaltung eine Richtlinie sowie ein entsprechendes Antragsformular entwickelt. Die Verwaltung ist sich bewusst, dass das Antragsverfahren auf den ersten Blick aufwändig erscheint. Allerdings muss sichergestellt werden, dass die über den dann inzwischen 3. Corona-Hilfsfonds zur Verfügung gestellten Mittel auch wirklich nur bei den Vereinen ankommen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.

Eine Kombination mit Förderprogrammen des Bundes, des Landes, der Region, Fachverbänden o.ä. ist grundsätzlich möglich, allerdings ist die Förderung der Stadt Barsinghausen subsidiär. Sofern andere Förderprogramme des Bundes, des Landes, der Region, Fachverbänden zur Verfügung stehen, sind diese vorrangig abzurufen. Der Bescheid bzw. die Ablehnung sind dem Antrag auf Förderung durch die Stadt Barsinghausen beizufügen.

Die Verwaltung setzt als Antragsfrist den 7. Mai. Im Anschluss daran wird die Verwaltung kurzfristig bis zum 18. Mai eine Sitzungsvorlage für den Verwaltungsausschuss zur finalen Entscheidung über die Verteilung der Mittel erstellen. Die Mittel können dann –vorbehaltlich der bis dahin erfolgten Genehmigung des Nachtragshaushaltes –im Zeitraum Ende Mai/Anfang Juni an die antragstellenden Vereine ausgezahlt werden. Sollte die Gesamtsumme der Förderanträge die des Corona-Hilfsfonds übersteigen, behält sich die Verwaltung anteilige Kürzungen vor.


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