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Prostituiertenmörder landen vor Gericht

Region. Den beiden 25- und 35-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen am 19. September 2021 den Tod der Sexarbeiterin Silke B. verursacht zu haben. Die Angeklagten sollen sich unter Vorspiegelung des Umstandes, ihre angebotenen sexuellen Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu wollen, in die Wohnung der Getöteten in einem Wohnungsbordell in Hannover begeben haben, um diese dort auszurauben. .

Sie sollen der später getöteten Silke B. Kopfverletzungen zugefügt und sie gewürgt haben. Im Anschluss sollen die beiden Angeklagten die Getötete gefesselt und mit Paketklebeband und Kleidungsstücken geknebelt haben, um die Wohnung nach Wertgegenständen durchsuchen zu können. Sie sollen Bargeld in Höhe von 950 Euro, u.a. auch Münzgeld sowie ein Mobiltelefon des Opfers entwendet haben. Silke B. soll schließlich durch Ersticken verstorben sein.

In rechtlicher Hinsicht lautet die Anklage auf Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge. Nach der Anklageschrift sollen die Mordmerkmale „Heimtücke", „Habgier" und „zur Ermöglichung einer anderen Straftat" erfüllt sein.

Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Das Schwurgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft vom 15. Dezember 2021 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Prozessauftakt findet am Montag, den 21. März im Schwurgerichtssaal des Landgerichts statt.


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