Barsinghausen. Am 15. März gegen 22.30 Uhr kontrollierte eine Besatzung der Polizei Barsinghausen einen 47-jährigen Pkw-Fahrer aus Hannover am Autohof in Bantorf nach einem Handyverstoß. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Betroffene keine gültige Fahrerlaubnis vorlegen konnte..
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Beamten untersagten noch am Kontrollort die Weiterfahrt.
Nahezu zeitgleich fiel derselben Besatzung am selben Ort ein Pkw auf, der durch einen 24-Jährigen gesteuert wurde. Zügig fanden die Beamten heraus, dass der Mercedes
des 24-jährigen Verkehrsteilnehmers keinen Versicherungsschutz besaß. Dies ist gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar und führte zu einer Strafanzeige gegen den 24-Jährigen und auch gegen den Halter des Pkw wird nun ermittelt. Die Weiterfahrt wurde durch die Beamten unterbunden.