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Niedersächsisches Brandschutzgesetz - Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren soll verbessert werden

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Region. Das Kabinett der Landesregierung hat am Dienstag, 21. November, den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetzentwurf sollen wichtige Weichenstellungen für die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren in Niedersachsen vorgenommen werden. Nach den Ergebnissen der Strukturkommission „Niedersachsen stellt sich den Herausforderungen der Zukunft des Brandschutzes" ist eine weitere Verbesserung der Feuerwehren im Katastrophenschutz und hier insbesondere die Ausstattung der Kreisfeuerwehrbereitschaften dringend geboten, um der stetigen Zunahme überörtlicher Einsatzlagen gerecht werden zu können..

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Investitionen in den überörtlichen Brandschutz deutlich zu erhöhen. Mit dem Gesetz originäre Haushaltsmittel des Landes in erheblichem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen zusätzliche Landesmittel durch die Änderung der Verteilung des Feuerschutzsteueraufkommens generiert werden. Diese Mittel sollen dann für die zentrale Beschaffung von Fahrzeugen für den überörtlichen Brandschutz verwendet werden, insbesondere für Löschgruppenfahrzeuge für den Katastrophenschutz (LF KatS). 

Die Fahrzeuge sollen nach der Beschaffung den Kreisfeuerwehrbereitschaften zur Verfügung gestellt werden, die die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Brandschutzaufgaben mitnutzen können. Insofern käme die Verwendung der zusätzlichen Mittel insbesondere den niedersächsischen Gemeinden zugute. Durch die zentrale Landesbeschaffung einer größeren Anzahl von Fahrzeugen mit einem einheitlichen Ausstattungsgrad könnten zudem wesentlich günstigere Einkaufskonditionen erzielt werden. Insbesondere im Vergleich zur Eigenbeschaffung von Fahrzeugen durch die Kommunen mit oftmals individuell voneinander abweichenden Ausstattungsmerkmalen wären mit diesem Verfahren große Einsparpotentiale möglich.

Mit der vorgeschlagenen Gewährung von Freistellungsansprüche für Betreuerinnen und Betreuer von Kinder- und Jugendfeuerwehren bei der Teilnahme an Zeltlagern beziehungsweise Freizeitmaßnahmen würde ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr geleistet. In den Kinder- und insbesondere den Jugendfeuerwehren werden Kinder und Jugendliche an die Aufgaben des Brandschutzes herangeführt. Sie stellen die wichtigste Möglichkeit der Nachwuchsgewinnung für die Freiwilligen Feuerwehren dar, ohne die die Sicherstellung des Brandschutzes in Niedersachsen zukünftig nicht möglich wäre.

Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfs ist die Digitalisierung des Lehrgangsangebotes des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) - der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtung des Landes für die Feuerwehr. Hierzu sollen unter anderem die digitalen Lerninhalte verstärkt und ausgeweitet sowie die Lehrgangsverwaltung vernetzt werden. Gerade im Bereich der theoretischen Wissensvermittlung soll künftig unter Berücksichtigung eines sich verändernden Lernverhaltens verstärkt auf digitale Inhalte gesetzt werden.

Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf noch weitere wichtige Änderungsvorschläge, mit denen die Handlungsempfehlungen der Strukturkommission umgesetzt werden sollen: So wird vorgeschlagen, dass das Land zukünftig verpflichtend eine Feuerwehrbedarfsplanung für das Land aufstellen und fortschreiben muss. Auf Grundlage dieser Planung sollen dann zentrale Landeseinheiten, die nicht auf Ortsebene vorgehalten beziehungsweise von den Kommunen finanziert werden können, aufgestellt werden. Dieses Modell sollte beispielsweise bei der Brandbekämpfung aus der Luft oder der Vegetationsbrandbekämpfung genutzt werden können.

Die Landkreise sollen ihre Feuerwehrbedarfsplanungen zukünftig außerdem optional, also bezogen auf die jeweiligen Risiken, erstellen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, einen Brandschutzbeirat zu etablieren, der das Land beispielsweise bei der Ausrichtung der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtung berät. Für volljährige Schülerinnen und Schüler soll eine mögliche Pflichtenkollision zur Schulpflicht aufgelöst und die Freistellung von Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht auch für Studentinnen und Studenten klargestellt werden. Für die in den Feuerwehren geführten Kassen der Mitglieder „sogenannten Kameradschaftskassen" werden rechtliche Grundlagen vorgeschlagen.

Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, sagt zu dem Gesetzentwurf: „Mit der Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes können wir den Brandschutz in Niedersachsen mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen zeitgemäß und zukunftsfest aufstellen. Insbesondere durch die zentrale Beschaffung von Fahrzeugen für den überörtlichen Brandschutz und für unsere Landeseinheiten würde dafür gesorgt, dass wir für die sich ändernden Herausforderungen im Bereich des Brandschutzes gewappnet sind. Die Förderung des Ehrenamtes durch die Freistellung von Betreuerinnen und Betreuern für Freizeitmaßnahmen von Kinder- und Jugendfeuerwehren ist mir ebenfalls ein besonderes Anliegen. Die niedersächsischen Kinder- und Jugendfeuerwehren sind ungemein wichtig und leisten ihren Beitrag dazu, dass wir auch in Zukunft möglichst viele gut ausgebildete ehren- und hauptamtliche Feuerwehrleute im Einsatz haben."


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