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Neue Mini-PV-Richtlinie für Wennigsen

Wennigsen. Die neue Mini-PV-Richtlinie startet leider mit Verspätung. Weil die gesetzlichen Änderungen, die Ende letzten Jahres durch den Bundestag beschlossen werden sollten, immer noch auf sich warten lassen, hat die Verwaltung der Gemeinde Wennigsen entschieden, eine Übergangsrichtlinie auf den Weg zu bringen..

Vorgesehen waren bzw. sind u. a. eine größere Leistungsfähigkeit der Anlagen sowie Vereinfachungen im Zusammenhang mit der aktuellen Meldepflicht beim lokalen Energieversorger. Nachdem der entsprechende Beschluss über die neuen Voraussetzungen für „Balkonkraftwerke“ auf Bundesebene selbst zu dem im Januar angekündigten Termin nicht erfolgte, regelt die Richtlinie vorerst die Förderung für Anlagen, wie sie auch im vergangenen Jahr gefördert wurden. Sobald die neuen bundesgesetzlichen Regelungen feststehen, wird sowohl auf der Website der Gemeinde Wennigsen (Deister) als auch in der Presse darüber informiert werden und die aktuelle Fassung der Richtlinie daran angepasst. Was aktuell gefördert wird und was geplant ist, ist im nachstehenden Text zusammengefasst.

Rückblick Förderrunde 2023

Ziel der Förderung sollten schon 2023 vorrangig die Mieter sein. So wurden als Antragsberechtigte für die Förderung durch die Gemeinde diejenigen definiert, die in einer Wohnung leben, egal ob zur Miete oder im Eigentum. Der Hauptteil der bisherigen Antragstellenden (rund 80%) waren jedoch Hauseigentümer, wie Jan Krebs, der Klimaschutzmanager der Gemeinde Wennigsen berichtet, oder Personen, die in einem Einfamilienhaus, einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus leben. So wurden von den 10.000 Euro Förderung gerade einmal 1.100 Euro abgerufen.

Die neuen Regelungen ab 2024

Um mit den verbliebenen Mitteln in Höhe von 8.900 Euro im Jahr 2024 weiterhin die Wennigser bei der Anschaffung der Mini-PV-Anlagen zu unterstützen, hat der Rat der Gemeinde folgende neue Regelungen beschossen:

  • Bis zum 31. März 2024 steht dem vorherigen Kreis antragsberechtigter Personen (Bewohner von Wohnungen – nicht Häusern) der Anlagenzuschuss in Höhe von 100 Euro zu.
  • Was im ersten Quartal 2024 anders ist als 2023:
    • Mieter können einen Baukostenzuschuss in Höhe von max. 300 Euro (bis zu 100 % der förderfähigen Kosten) beantragen, wenn die Installation einer Steckdose und/oder Absicherung des Stromkreises notwendig ist.
    • Die Antragstellung muss vor der Umsetzung erfolgen. Eine Förderzusage sollte abgewartet werden.
    • Hinweis zu den ausstehenden bundesgesetzlichen Regelungen: Die von der Bundesregierung zu erwartenden neuen Regelungen sind noch nicht vom Bundestag beschlossen worden. Der entsprechende Beschluss erfolgt voraussichtlich erst im März 2024 Das bedeutet, dass die Veränderungen bezogen auf die Anlagenleistung (voraussichtlich Anlagen mit max. 800 Watt Einspeiseleistung und einer Modulleistung von bis zu 2.000 Watt) sowie weitere Regelungen noch nicht final beschlossen sind.

Bis zum Beschluss auf Bundesebene gelten weiter die 600 Watt Wechselrichterleistung.

  • Ab dem 01. April 2024 ist jede natürliche Person mit Erstwohnsitz in Wennigsen antragsberechtigt für den Anlagenzuschuss in Höhe von 100 Euro, sofern die Mini-PV-Anlage für den selbst genutzten Wohnraum angeschafft wird.
  • Auch hier gilt, dass erst der Antrag gestellt werden muss, bevor mit der Maßnahme begonnen wird. Es wird empfohlen, verbindliche Angebote erst nach Erhalt der Förderzusage einzuholen.
  • Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2024 möglich.
  • Die Umsetzung muss bis spätestens 31.03.2025 nachgewiesen worden sein.
  • Mieterinnen und Mieter können weiterhin Anträge auf Baukostenzuschüsse stellen.

Allgemeine Bedingungen

Die neue Mini-PV-Anlage muss einen Wert von mindestens 400 Euro haben, damit der Zuschuss gewährt werden kann. Die Vergabe erfolgt nach dem „Windhundprinzip“, d. h. die Förderungen werden in der Reihenfolge des Eingangs gewährt, bis die Mittel aufgebraucht sind. Treffen die genannten Punkte auf Sie zu, können Sie formlos einen Antrag stellen. Diesen richten Sie möglichst per E-Mail an: klimaschutz@wennigsen.de.  Geben Sie dazu einfach den Betreff Mini-PV-Förderung sowie Ihre Adresse, an der Sie die Installation vornehmen möchten, an. Für die Beantragung des Baukostenzuschusses muss ein Kostenvoranschlag beigefügt werden. Dieser muss darlegen, was gemacht werden muss und was dazu benötigt wird. Die Geltendmachung eines Pauschalbetrages ist nicht möglich. Nach der Umsetzung reichen Sie ein Foto der Anlage, eine Kopie der Rechnung sowie die Registrierungsnummer aus dem Marktstammdatenregister ein. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie kurzfristig das entsprechende Fördergeld auf das von Ihnen angegebene Konto.

Für mehr Informationen steht die Förderrichtlinie auf der Internetseite der Gemeinde Wennigsen zum Download zur Verfügung: www.wennigsen.de/minipv.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Krebs (j.krebs@wennigsen.de; 05103 / 7007 -975).

Weitere Informationen

Das Klimaschutzmanagement der Gemeinde Wennigsen (Deister) ist finanziert über die Nationale Klimaschutzinitiative der Deutschen Bundesregierung.

Zur Nationalen Klimaschutzinitiative:

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.


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