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Neue Allgemeinverfügung - Ab Freitag gilt Masken-Pflicht bei Versammlungen

Barsinghausen. Die Stadt Barsinghausen hat eine neue Allgemeinverfügung für Versammlungen erlassen, der zufolge sowohl Teilnehmer als auch Ordnungspersonal und Leiter grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung mit Schutzniveau FFP2 oder KN95 tragen müssen. Ausgenommen von dieser neuen Rechtslage sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen, sowie Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre. „Die neue Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 7. Januar, und bezieht sich auf angezeigte wie auch spontane Versammlungen“, sagt Bürgermeister Henning Schünhof. Die neuen Regelungen seien vorerst bis zum Ablauf des 15. Januar befristet..

Wie der Verwaltungschef soll mit dem am Donnerstag, 6. Januar, veröffentlichten Regelwerk soll das Infektionsrisiko für alle Beteiligten so gering wie möglich gehalten werden. „Wir wollen unter anderem auch für solche Fälle, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern auch nur kurzfristig unterschritten wird, dieses Ziel erreichen“, zitiert Henning Schünhof aus der Begründung mit Blick auf „einen dynamischen Verlauf“ vieler Versammlungen. Diese Gefahr bestehe aber nicht nur bei sogenannten Spaziergängen, sondern auch bei ortsfesten Treffen. „Daher haben wir die neue Allgemeinverfügung auf jegliche Formen der Versammlungen ausgedehnt.“

Zudem wolle die Stadtverwaltung mit den neuen Regelungen verhindern, dass andere Grundrechte wie etwa die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit beschnitten werden müssen, so der Bürgermeister. „Wir halten die grundsätzliche Maskenpflicht für deutlich weniger belastend als ein etwaiges Verbot einer Versammlung“, betont er. Darüber hinaus sollen auch die Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungsamt so gut wie möglich geschützt werden.

Barsinghausen ist dem Verwaltungschef zufolge nicht die einzige Kommune in Niedersachsen, die dieser Tage eine solche Allgemeinverfügung erlässt. „Angesichts der vielen Demonstrationen werden vielerorts solche Regelungen getroffen. Im Gegensatz zu anderen Städten und Gemeinden ist der bisherige Verlauf bei uns in Barsinghausen jedoch zu jederzeit friedlich und rechtskonform gewesen. Ich hoffe, dass die auch im Zeichen der neuen Allgemeinverfügung weiterhin so sein wird“, sagt Henning Schünhof abschließend.


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