Egestorf. Die Probleme fingen an, als von Müllsack auf Restmülltonne umgestellt wurde, erklärt Marc Mätze aus Egestorf. Ab diesem Zeitpunkt war es dem 88-jährigen Vater nicht mehr möglich, die schwere Mülltonne allein die ca. 50 Meter vom Haus bis an die Straße zu ziehen, gerade, da die Tonne nur noch alle paar Wochen abgeholt wurde. „Wir haben daher den Service des Müllentsorgers gebucht, dass die Tonne am Haus abgeholt und geleert wird. Leider hat dies nicht gut funktioniert. Dies betrifft vielleicht noch mehr Senioren, oder Menschen, die ihre Mülltonnen alleine nicht über längere Strecken bewegen können.“.
„Für den Restabfall bietet aha schon immer den kostenlosen Holservice an. Das bedeutet, dass die Tonnen am Abholtag von den Mitarbeitern vom Grundstück geholt und nach der Leerung zurückgestellt werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass die Tonnen zugänglich sind, ebenerdig platziert und weniger als 15 Meter von der Bordsteinkante entfernt sein“, erklärt eine Unternehmenssprecherin von aha. „Wenn es gewünscht ist, dass aha die Behälter auch über die 15 Meter hinaus selbst vom Grundstück holt, kann der kostenpflichte Hol- und Bringservice gebucht werden.“
Die Familie aus Egestorf kritisiert jedoch, dass die Tonne mehrfach nicht geholt und geleert wurde. Nach einigen Wochen wurde die Tonne des 88-jährigen Vaters dann von Mätze selbst an die Straße gezogen, doch auch dann sei der 40l-Behälter nicht geleert worden. „Warum auch immer nur unsere Tonne nach der Beschwerde nicht geleert wurde. Die Service-Hotline sagte uns nur, dass der Außendienst die Leerung bestätigt hätte, was ja leider nicht stimmte.“ Laut aha sei der Service gebucht worden, jedoch laut System widerrufen worden. Trotzdem erhielt die Familie nun ein Schreiben, dass der Service nicht weiter berechnet werde.
Grundgebühr läuft auch nach dem Tod weiter
Dazu gibt es mittlerweile auch keinen Grund mehr, da der 88-Jährige verstorben ist. Das Haus steht somit leer, der Entsorger holte die Mülltonne im Februar ab, jedoch laufen die Kosten weiter, wundert sich die Familie. Zur Information erklärt aha, dass „die Verwaltungsgerichtsrechtsprechung bestätigt habe, dass der Leerstand einer Wohnung dadurch hinreichend berücksichtigt wird, dass eine vom anfallenden Müllvolumen abhängige Gebühr nicht mehr erhoben wird. Allerdings wird die Grundgebühr je Wohnung oder sonstiger Nutzungseinheit erst nach einem Jahr Leerstand abgesetzt. Denn die Grundgebühr dient zur Aufrechterhaltung des Entsorgungssystems und ist die Basis der jeweils gültigen Gebührensatzung und dient zur Deckung der Fixkosten.“ Zum Zweck einer Grundgebühr hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10.11.2014 ( 9KN 316/13 - , Rn.73) folgendes ausgeführt: „Bei einem Abfallbeseitigungssystem bildet die Grundgebühr nicht die von der Abfallmenge abhängigen Leistungen, sondern den Vorteil ab, der daraus resultiert, dass die Nutzer angesichts des Vorhaltens sowie Bereitstellens des betriebsfertigen Abfallbeseitigungssystems durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger jederzeit die Möglichkeit haben, sich des anfallenden Abfalls in unschädlicher Weise zu entledigen.“
Geht es noch anderen so, wie dem 88-Jährigen?
„Uns geht es weniger um die Gebühren, als dass ein kostenpflichtiger Hol- und Bringservice funktionieren muss“, findet Marc Mätze, „Gerade bei Menschen, die auf den Service angewiesen sind. Im Winter mag das noch gehen, aber wenn im Sommer eine Mülltonne über Wochen nicht geleert wird, führt das ja noch zu ganz anderen Problemen.“