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Land hält Wort - Ronnenberg erhält Bedarfszuweisung

Ronnenberg. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat Wort gehalten und der Stadt Ronnenberg die mit Bescheid vom Juli 2023 in Aussicht gestellte Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage ausgezahlt..

Der Gewährung vorausgegangen war über mehrere Monate die Erarbeitung einer Zielvereinbarung im Zusammenhang mit der Gewährung der Bedarfszuweisung.Die Erwartungen des MI hinsichtlich Umfang und inhaltlicher Ausgestaltung der Zielvereinbarung konnten somit mit finaler Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Ronnenberg in seiner Sitzung am 14. Dezember termingerecht erfüllt werden, stellt Bürgermeister Marlo Kratzke zufrieden fest.

Er dankte in diesem Zusammenhang nochmals den an der Kompromissformel zur Zielvereinbarung beteiligten Ratsfraktionen ausdrücklich für die erfolgreich konstruktive Zusammenarbeit an der Realisierung der für die Stadt so wichtigen Entlastung für den Stadthaushalt. "Der Rat hat mit uns als Stadtverwaltung bewiesen, dass alle Seiten bereit sind gemeinsam an der Konsolidierung der Stadt Ronnenberg zu arbeiten. Das gute Miteinander bei diesem Prozess kann nicht hoch genug bewertet werden." fasst Bürgermeister Kratzke den Prozess zur Zielvereinarung zusammen.

Für den mittelfristigen Zeitraum 2023 - 2026 mussten zusätzliche Anstrengungen zur Konsolidierung des städtischen Haushalts in einem Umfang von rd. 1,6 Mio. € festgelegt und bis Ende 2026 realisiert sein. Die Ertragssteigerungen und Aufwandsreduzierungen müssen dabei einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung des städtischen Ergebnishaushalts leisten. D.h. eine bereits für 2024 vorgesehene Maßnahme muss auch bis 2026 und darüber hinaus ihre Früchte tragen.

Eventuell im Laufe des vierjährigen Zeitraums nicht realisierbare Maßnahmen können durch gleichwertige Maßnahmen ersetzt werden.

Abschließend verweist Bürgermeister Kratzke nochmals auf die mittelfristige Perspektive, dass die Stadt bei entsprechend konsequenter Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen mit weiteren Bewilligungen aus Bedarfszuweisungstopf im Zeitraum der Zielvereinbarung von insgesamt ca. 15 Mio € rechnen kann. Hierin liegt der eigentliche langfristige Nutzen für die Stärkung der leider nach wie vor defizitären städtischen Haushaltssituation: Mittelfristig in hoher Größenordnung erzielbare Zuweisungsbeträge bei gleichzeitig realisitisch umsetzbaren Konsolidierungsmaßnahmen, die weder das Leistungsangebot der Stadt deutlich schwächen oder die Leistungsfähigeit der Ronnenberger Bürgerinnen und Bürger und damit des Steuerzahlers über Gebühr in Anspruch nehmen.


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