Barsinghausen. Im Dezember (19.12) hat es einen offenen Brief bei Con-nect.de gegeben, der die Hundesteuererhöhung kritisierte, noch am 23. Dezember wurde eine Petition dagegen gestartet. Dort wurden seitdem über 700 Unterschriften gesammelt. Nun reagiert Stefan Zeidler, Erster Stadtrat, auf Nachfrage von Con-nect.de auf den offenen Brief und die Petition und erklärt die Hintergründe:.
„Hintergrund für die jetzt erfolgte Anhebung der Hundesteuer ist ein Ratsbeschluss von Beginn des Jahres 2023. Damals hatte der Rat mehrere haushaltssichernde Maßnahmen beschlossen, um dem prognostizierten Fehlbetrag für das Haushaltsjahr 2023 möglichst gering zu halten. Es sollte also eine Konsolidierung angestrebt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte die Verwaltung den Ratsmitgliedern ein Paket aus mehreren Maßnahmen vorgeschlagen, das eine Senkung der Aufwendungen und eine Steigerung der Erträge beinhaltete. Zu den Möglichkeiten zur Steigerung der Erträge gehörte unter anderem eine Anhebung der Hundesteuer, wobei darauf hinzuweisen ist, dass Steuern sogenannte allgemeine Deckungsmittel sind und nicht wie Gebühren für bestimmte Zwecke gebunden sind. Mit einer Steuer sind demnach keine direkten Gegenleistungen verbunden. Außerdem ist anzumerken, dass mehrere Abgaben erhöht worden sind, um dadurch eine möglichst moderate und gleich starke Auswirkung auf alle Barsinghäuserinnen und Barsinghausen zu erreichen.
Der Rat der Stadt hatte ursprünglich beschlossen, die Hundesteuer für beziehungsweise ab dem Haushaltsjahr 2024 um einen voraussichtlichen Inflationsausgleich in Höhe von rund 50.000 Euro zu erhöhen. Die Verwaltung hat dann jedoch dem Rat vorgeschlagen, nicht den vollen Mehrertrag anzustreben, sondern eine geringere Ertragssteigerung zu erzielen, um die Interessen von Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern einerseits und dem Finanzbedarf der Kommune andererseits möglichst gut zur Deckung zu bringen. Die Mitglieder des Rates sind dieser Anregung gefolgt und haben eine geringere Anhebung beschlossen. Die Erhöhung bei einem Hund beträgt im Ergebnis 2 Euro pro Quartal, auf den Monat umgerechnet sind es etwa 70 Cent.
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine sogenannte persönliche Aufwands- und Verbrauchssteuer. Bei dieser Abgabenart gibt es folgenden Grundgedanken: Wenn Menschen sich bestimmte Dinge leisten möchten und dazu finanziell auch in der Lage sind, dann sind sie in der Regel wirtschaftlich so gut aufgestellt, dass sie einen zusätzlichen Beitrag für die Allgemeinheit leisten können. Beim Fall von Hunden sind es beispielsweise die Kosten für Tierarztbesuche, das Futter und entsprechendes Spielzeug, dass Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für ihre Lieblinge zu zahlen bereit sind.
Der von der Verwaltung vorgeschlagene und vom Rat letztendlich beschlossene Weg, kombiniert diese unterschiedlichen Gedanken: Es soll eine möglichst breite Verteilung der Lasten geben, ohne dass eine Bevölkerungsgruppe besonders stark betroffen ist und die finanziellen Möglichkeiten der betreffenden Barsinghäuserinnen und Barsinghäuser dabei berücksichtigt wird.“