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Hundekot soll bis zu 5.000 Euro Strafe bringen

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Laatzen.

Die CDU-FDP-Gruppe im Laatzener Rat fordert eine Konkretisierung der Satzung zum Halten von Hunden. Künftig sind Hunde nicht nur auf Schulhöfen und an Kindertagesstätten verboten, sondern auf dem kompletten Schulgelände und auch auf dem Gelände von Kinder- und Jugendeinrichtungen. Ausgenommen sind öffentliche Wegeverbindungen und Behinderten-, Therapie- oder Assistenzhunde. In einem Abstand von 50 Metern um diese Gelände sind Hunde mit einer maximal zwei Meter langen, reißfesten Leine zu führen.

Außerdem soll in die Satzung das unverzügliche Beseitigen des Kots des Hundes mit aufgenommen werden, sofern sich das Tier außerhalb des eigenen Besitzes bzw. der eigenen Wohnung erleichtert.

Wer sich daran nicht hält - und dazu zählt schon die Frage der reißfesten Leine und auch das Entfernen des Hundekots-, begeht künftig möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5.000 Euro Geldbuße geahndet werden kann.

Der Antrag wird am Montag im Ausschuss für Stadtentwicklung, am Donnerstag im Verwaltungsausschuss und am 12. März im Rat abgestimmt.


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