Anzeige
Anzeige
Anzeige

Hochwasserschutz und Wohnbau in Planung

Bredenbeck.

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umwelt sollte am Donnerstag, 5. November, seine Sitzung abhalten, diese wurde coronabedingt aber abgesagt. Auf der Tagesordnung stand unter anderem das Thema Regenrückhaltebecken in Bredenbeck.

Allgemeine Ziele der Planung des Regenrückhaltebeckens (Bebauungsplans Nr.19 „Deisterstraße Mitte“) sind die Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Gemeinde und eine angemessene Nachverdichtung im Innenbereich im Sinne einer nachhaltigen Ortsentwicklung. Nach der Ausweisung des Überschwemmungsgebiets am Bredenbecker Bach im Jahr 2014 beschäftigt sich die Gemeinde mit dem Thema Hochwasserschutz in Bredenbeck.

Auf der Grundlage eines Fachgutachtens durch das Ingenieurbüro Rosse wurde ein dreiteiliges Hochwasserschutzkonzept entwickelt, das folgende Maßnahmen vorsieht:

· oberhalb der bebauten Ortslage Bau eines Regenrückhaltebeckens (RRB) 1 „Hohe Heide“,

· innerhalb der Ortslage Bau des RRB 2 „Bredenbeck Mitte“ zur Rückhaltung der Starkregenabflüsse aus der Oberen Deisterstraße und dem Steinkrüger Weg sowie

· Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Wehranlage Knigge und Schaffung eines Stauraums unterhalb der Wehranlage.

Das für das RRB 2 innerhalb der Ortslage benötigte Grundstück konnte inzwischen vertraglich gesichert werden. Es handelt sich um einen Teil der Freiflächen zwischen dem „Bachwinkel“ und der „Deisterstraße“. Darüber hinaus sollen, soweit dies mit den Belangen des Hochwasserschutzes und des Naturschutzes vereinbar ist, auf den Freiflächen im Plangebiet Wohngrundstücke zur Nachverdichtung im Innenbereich geschaffen werden.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Nutzung zu schaffen, wird die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich. Wenn der Rat den Aufstellungsbeschluss fasst, ist zunächst ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt werden soll und dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Unterrichtung und Äußerung gegeben wird. Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren ist dann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss. Die Beteiligung des Ortsrates Bredenbeck erfolgt in diesem Verfahrensschritt.

Eine Entscheidung über die Vorlage wurde wegen der abgesagten Sitzung noch nicht gefällt. Die nächste Bauausschusssitzung soll am 18. Februar stattfinden.


Anzeige