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Grüne erwidern Kritik: Keiner tobt wie die CDU

Ulrike Westphal, Grüne. Foto: Grüne Barsinghausen

Barsinghausen.

Nun äußern sich auch die Grünen zu den Vorwürfen der CDU. Der Stadtverbandsvorsitzende Michael Kowalski und der Fraktionsvorsitzende Roland Zieseniß hatten SPD und Grüne vorgeworfen „Wahlkampfgetöse“ zu veranstalten.

Das Schreiben der Grünen hat Ulrike Westphal verfasst:

Die CDU und ihre Nase - Zieseniß offenbar nur selbst im Bürgermeisterwahlkampfmodus Eigentlich ist es üblich, dass Mandatsträger*innen ihre unterschiedlichen Auffassungen in den dafür vorgesehenen Gremien wie Fachausschüssen oder Ratssitzungen austragen. Üblich sollte unter demokratischen Parteien auch sein, dass dann eine mehrheitlich gefasste Entscheidung akzeptiert wird. Nicht so dieser Tage bei der CDU Barsinghausen.

Worum geht es in den heutigen Verlautbarungen der CDU nun wirklich?

1. Da ist in der Überschrift von „Getöse“ die Rede - außer der CDU „tost“ oder besser gesagt: “tobt“ in der Sache wohl niemand. Die Fraktionen haben auf ausdrückliche Anfrage der Presse zum voraussichtlichen Weggang von Baudirektor Wollny Stellung genommen. Übrigens allen voran und wortgewaltig Herr Schroth für die CDU. Nun gefällt der CDU die anderslautende Haltung der SPD offenkundig genauso wenig wie die der GRÜNEN - soll vorkommen...

2. Statt nun aber die unterschiedlichen Meinungen in den vorgesehenen Ratsgremien auszutauschen (was bei sachgerechtem Vorgehen üblicherweise durch eine von der Verwaltung erarbeitete schriftliche Vorlage eingeleitet wird), schaltet die CDU um auf Frontalangriff über die Presse. Entlarvend, dass sie dann auch noch in genau diesem stimmungsgeladenen Artikel („unterste Schublade der Kommunalpolitik“, „Halb- und Unwahrheiten“ die beiden anderen großen Fraktionen auffordert, zur „sachlichen Politik zurückzukehren“. Und wieder sollen die anderen Fraktionen reagieren - tun wir hiermit, wenn auch ungern (s.o.).

3. Und schließlich sei darauf hingewiesen, dass die Autoren des besagten CDU -Artikels weder das Verfahren zur Besetzung einer Wahlbeamtenstelle verstanden haben, noch in ihrem Artikel den Vorschlag der Verwaltung richtig wiedergegeben haben. Richtig ist vielmehr, dass gem. § 109 Abs. 1 S. 4 Ziff. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVg) eine Wahlbeamtenstelle dann nicht ausgeschrieben werden muss, wenn der Rat auf Vorschlag des Bürgermeisters 4.Ziff. „... beabsichtigt,

1. ...

2. ...

3. eine andere bestimmte Bewerberin oder einen anderen bestimmten Bewerber zu wählen, und nicht erwartet, dass sich im Ausschreibungsverfahren eine andere Person bewerben würde, die wegen ihrer Eignung, Befähigung und Sachkunde vorzuziehen wäre.“

Nur so hätte Herrn Wollny überhaupt diese Stelle angeboten werden können, und genau das hatte die Verwaltung vorgeschlagen. Soviel zum Thema „Unwahrheit“.

Sachgerechte transparente Politik in Barsinghausen und das Ringen um die besseren Argumente statt der gerade dargebotenen Stimmungsmache, das wäre zukünftig wünschenswert! In diesem Sinne liebe CDU: erstmal an die eigene Nase fassen und den eigenen Politikstil überdenken - dann können wir den politischen Karneval vielleicht bald hinter uns lassen.


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